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Das E-Bike boomt – und mit ihm die Versuchung, noch ein bisschen mehr aus dem Motor herauszuholen. Im Internet finden sich zahlreiche Tuning-Kits, Apps und Tricks, um die gesetzliche Unterstützungsgeschwindigkeit von 25 km/h zu umgehen. Doch: Ist E-Bike-Tuning überhaupt erlaubt? Und was droht, wenn man erwischt wird? Hier erfährst Du alles, was man wissen sollte, bevor man an der Elektronik seines Bikes herumbastelt.
Von Fabian Huber |
2 Minuten Lesedauer
Unter E-Bike-Tuning versteht man jede Maßnahme, die darauf abzielt, die werkseitige Leistungsbegrenzung eines Motors zu umgehen.
Bei einem klassischen Pedelec (Pedal Electric Cycle) unterstützt der Motor nur bis 25 km/h – danach schaltet er sich automatisch ab.
Typische Tuning-Methoden sind:
Tuning-Chips oder Dongles, die das Geschwindigkeitssignal manipulieren
Software-Hacks, z. B. über inoffizielle Apps oder Steuergeräte
Magnetversetzungen, die den Raddrehzahlsensor austricksen
Dadurch „denkt“ der Motor, man fahre langsamer, als man tatsächlich ist – und liefert weiter Unterstützung über die erlaubten 25 km/h hinaus.

Kurz gesagt: Nein.
Das Tuning eines E-Bikes ist in Deutschland nicht erlaubt, wenn es sich um ein Pedelec handelt, das nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) als Fahrrad gilt.
Sobald man die Begrenzung aufhebt, verwandelt man das E-Bike rechtlich in ein Kraftfahrzeug – mit weitreichenden Folgen.
Nach § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) verliert das Rad seine Betriebserlaubnis.
Damit einher gehen:
keine Zulassung → Fahren auf öffentlicher Straße ist verboten
keine Versicherung → kein Schutz bei Unfällen oder Schäden
kein Führerschein? → Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
kein Helm? → Bußgeld und Mitschuld bei Unfällen
Im schlimmsten Fall gilt das getunte Bike als S-Pedelec oder Moped – und erfordert:
Versicherungspflicht (Versicherungskennzeichen)
Betriebserlaubnis (ABE)
Helm- und Führerscheinpflicht (Klasse AM)
Wer sein E-Bike tuned und im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, riskiert:
Bußgeld bis 5.000 €
Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
Haftung bei Unfällen, da keine Versicherung greift
Garantieverlust – der Hersteller lehnt jede Haftung ab
Besonders kritisch:
Wenn durch das Tuning ein Unfall verursacht wird, kann die Haftpflichtversicherung Regress fordern. Das heißt: Man zahlt den Schaden aus eigener Tasche.
Rein rechtlich darf man ein getuntes E-Bike nur auf Privatgelände fahren – also z. B. auf dem eigenen Hof, einem abgesperrten Gelände oder bei Offroad-Events mit ausdrücklicher Genehmigung.
Auf öffentlichen Wegen, Radwegen oder Straßen ist es verboten.
Doch auch hier gilt Vorsicht:
Einige Tuning-Kits bleiben im System „unsichtbar“ – und können bei Software-Updates zu Fehlfunktionen oder Motorschäden führen.
E-Bike-Marken wie Bosch, Yamaha, Shimano oder Brose warnen ausdrücklich vor Tuning. Grund: Die Motoren, Sensoren und Akkus sind auf bestimmte Belastungsgrenzen ausgelegt. Wird dauerhaft mehr Leistung abgerufen, drohen:
Überhitzung und Verschleiß
Akku-Überlastung
Garantieverlust
Sicherheitsrisiken im Straßenverkehr
Einige Systeme erkennen Tuning mittlerweile automatisch – und schalten den Motor in den „Fehler“- oder „Notlaufmodus“.
Wer regelmäßig über 25 km/h fährt und das legal möchte, hat Alternativen:
S-Pedelec (Speed-Pedelec)
Unterstützt bis 45 km/h, benötigt aber:
Führerschein Klasse AM
Helm
Versicherung (Kennzeichen)
Keine Nutzung auf Radwegen
E-Bike mit Gasgriff bis 20 km/h
Ist in Ausnahmefällen erlaubt, gilt aber als Kleinkraftrad.
Damit bleibt man auf der sicheren Seite – und fährt trotzdem mit ordentlich Tempo.
E-Bike-Tuning mag auf den ersten Blick verlockend erscheinen, doch rechtlich und technisch ist es ein riskantes Spiel. Wer sein Bike schneller machen will, sollte lieber auf ein legales S-Pedelec umsteigen – oder seine Fitness nutzen, um selbst die letzten km/h herauszuholen. 😉
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