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E-Bike-Tuning: Verboten oder legal?

Das E-Bike boomt – und mit ihm die Versuchung, noch ein bisschen mehr aus dem Motor herauszuholen. Im Internet finden sich zahlreiche Tuning-Kits, Apps und Tricks, um die gesetzliche Unterstützungsgeschwindigkeit von 25 km/h zu umgehen. Doch: Ist E-Bike-Tuning überhaupt erlaubt? Und was droht, wenn man erwischt wird? Hier erfährst Du alles, was man wissen sollte, bevor man an der Elektronik seines Bikes herumbastelt.

Von Fabian Huber  |  2 Minuten Lesedauer

E-Bike-Tuning: Verboten oder legal?
Über den Autor Fabian Huber

Fabian hat MYVELO gemeinsam mit Vincent gegründet. Die beiden verbindet eine langjährige Leidenschaft zum Radsport. Gemeinsam sind sie tausende von Kilometern gefahren und haben in der Rennrad-Bundesliga um Siege gekämpft. Aus der langjährigen Erfahrung und dem Wissen, was ein gutes Fahrrad ausmacht, ist die Idee entstanden, MYVELO zu gründen. Jetzt mehr zu MYVELO erfahren

Veröffentlicht: 8. November 2025  |  Aktualisiert: 8. November 2025

Was ist E-Bike-Tuning überhaupt?

Unter E-Bike-Tuning versteht man jede Maßnahme, die darauf abzielt, die werkseitige Leistungsbegrenzung eines Motors zu umgehen.
Bei einem klassischen Pedelec (Pedal Electric Cycle) unterstützt der Motor nur bis 25 km/h – danach schaltet er sich automatisch ab.

Typische Tuning-Methoden sind:

  • Tuning-Chips oder Dongles, die das Geschwindigkeitssignal manipulieren

  • Software-Hacks, z. B. über inoffizielle Apps oder Steuergeräte

  • Magnetversetzungen, die den Raddrehzahlsensor austricksen

Dadurch „denkt“ der Motor, man fahre langsamer, als man tatsächlich ist – und liefert weiter Unterstützung über die erlaubten 25 km/h hinaus.

Ist das legal?

Polizei

Kurz gesagt: Nein.

Das Tuning eines E-Bikes ist in Deutschland nicht erlaubt, wenn es sich um ein Pedelec handelt, das nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) als Fahrrad gilt.
Sobald man die Begrenzung aufhebt, verwandelt man das E-Bike rechtlich in ein Kraftfahrzeug – mit weitreichenden Folgen.

Nach § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) verliert das Rad seine Betriebserlaubnis.
Damit einher gehen:

  • keine Zulassung → Fahren auf öffentlicher Straße ist verboten

  • keine Versicherung → kein Schutz bei Unfällen oder Schäden

  • kein Führerschein? → Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)

  • kein Helm? → Bußgeld und Mitschuld bei Unfällen

Im schlimmsten Fall gilt das getunte Bike als S-Pedelec oder Moped – und erfordert:

  • Versicherungspflicht (Versicherungskennzeichen)

  • Betriebserlaubnis (ABE)

  • Helm- und Führerscheinpflicht (Klasse AM)

Welche Strafen drohen bei E-Bike-Tuning?

Wer sein E-Bike tuned und im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, riskiert:

  • Bußgeld bis 5.000 €

  • Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • Haftung bei Unfällen, da keine Versicherung greift

  • Garantieverlust – der Hersteller lehnt jede Haftung ab

Besonders kritisch:
Wenn durch das Tuning ein Unfall verursacht wird, kann die Haftpflichtversicherung Regress fordern. Das heißt: Man zahlt den Schaden aus eigener Tasche.

Erlaubt ist nur: Nutzung auf Privatgelände

Rein rechtlich darf man ein getuntes E-Bike nur auf Privatgelände fahren – also z. B. auf dem eigenen Hof, einem abgesperrten Gelände oder bei Offroad-Events mit ausdrücklicher Genehmigung.
Auf öffentlichen Wegen, Radwegen oder Straßen ist es verboten.

Doch auch hier gilt Vorsicht:
Einige Tuning-Kits bleiben im System „unsichtbar“ – und können bei Software-Updates zu Fehlfunktionen oder Motorschäden führen.

Warum E-Bike-Hersteller so strikt gegen Tuning vorgehen

E-Bike-Marken wie Bosch, Yamaha, Shimano oder Brose warnen ausdrücklich vor Tuning. Grund: Die Motoren, Sensoren und Akkus sind auf bestimmte Belastungsgrenzen ausgelegt. Wird dauerhaft mehr Leistung abgerufen, drohen:

  • Überhitzung und Verschleiß

  • Akku-Überlastung

  • Garantieverlust

  • Sicherheitsrisiken im Straßenverkehr

Einige Systeme erkennen Tuning mittlerweile automatisch – und schalten den Motor in den „Fehler“- oder „Notlaufmodus“.

Alternative: Legal schneller unterwegs

Wer regelmäßig über 25 km/h fährt und das legal möchte, hat Alternativen:

  • S-Pedelec (Speed-Pedelec)
    Unterstützt bis 45 km/h, benötigt aber:

    • Führerschein Klasse AM

    • Helm

    • Versicherung (Kennzeichen)

    • Keine Nutzung auf Radwegen

  • E-Bike mit Gasgriff bis 20 km/h
    Ist in Ausnahmefällen erlaubt, gilt aber als Kleinkraftrad.

Damit bleibt man auf der sicheren Seite – und fährt trotzdem mit ordentlich Tempo.

Fazit: Finger weg vom Tuning – es lohnt sich nicht

E-Bike-Tuning mag auf den ersten Blick verlockend erscheinen, doch rechtlich und technisch ist es ein riskantes Spiel. Wer sein Bike schneller machen will, sollte lieber auf ein legales S-Pedelec umsteigen – oder seine Fitness nutzen, um selbst die letzten km/h herauszuholen. 😉

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