Dein E-Bike oder Fahrrad muss nicht unbedingt bei der Polizei registriert sein, damit die Fahrradversicherung bezahlt. Wichtig ist, dass du den Besitz nachweisen und dein E-Bike oder Fahrrad identifiziert werden kann. Das geht ganz einfach mit einem sogenannten Fahrradpass. So einen Fahrradpass erhältst du mit dem Kauf deines neuen myvélo direkt dazu. Außerdem besitzt jedes Fahrrad oder E-Bike eine Rahmennummer, anhand derer sich jedes Fahrrad erkennen lässt. Du kannst dein neues Fahrrad oder E-Bike auch anhand dieser Rahmennummer beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V. (ADFC) codieren lassen.
Das kommt natürlich in erste Linie immer darauf an, ob dein Versicherer das im Leistungspaket der Fahrradversicherung für dein E-Bike oder Fahrrad beinhaltet. Bei unserem Versicherungspartner helden.de ist dein E-Bike auch im Ausland versichert. Du kannst dein E-Bike also ganz entspannt mit in den Urlaub nehmen, pedalieren, abschalten und genießen.
Sollte dein Pedelec oder Fahrrad keine Rahmennummer besitzen, ist es vielleicht eher ein Fall für die Polizei. Grundsätzlich kannst du dir sicher sein, dass jedes myvélo E-Bike eine Rahmennummer besitzt und du somit keine Probleme mit der Versicherung hast.
Natürlich kommt es vor, dass man ein Pedelec mal geschenkt bekommt. Aber auch dann ist es sehr wichtig, dass eine Originalrechnung des E-Bikes vorliegt. Ebenfalls wird eine Rechnung für festverbaute Anbauteile, die nachträglich hinzugekommen sind, benötigt. Nur dann kann die Fahrradversicherung zum Neupreis abgeschlossen werden.
Nicht vergessen: Bei einem gebrauchten E-Bikemusst du auch den Anschaffungspreis durch einen entsprechenden Kaufvertrag oder Händlerrechnung nachweisen können. Wenn das Gebrauchtrad nur zu dem im Kaufvertrag vereinbarten Preis versichert werden soll, reicht der Kaufvertrag als Nachweis und die Originalrechnung wird nicht benötigt. Anders sieht das natürlich aus, wenn dein Fahrrad zum Neupreis versichert werden soll. Dazu ist dann in jedem Fall die Originalrechnung des E-Bikes erforderlich.
Selbstverständlich können bei unserem Partner auch Gebrauchträder ohne Altersbegrenzung versichert werden, auch wenn du das Rad durch einen Privatverkauf erstanden hast.
Hier ist wieder sehr wichtig, dass ein geeigneter Kaufbeleg vorliegt, der den Kaufpreis darlegt.
Wenn das Fahrrad neu gekauft wurde, sind Verschleißschäden mitversichert. Bei einem gebrauchten Fahrrad ist dies nicht der Fall.
Eine Fahrradversicherung macht immer dann Sinn, wenn du in deiner Hausratversicherung keine gesonderte Fahrradklausel hast, mit der dein E-Bike abgesichert ist. Außerdem ist es dann wichtig, wenn du täglich auf dein Fahrrad oder Pedelec angewiesen bist und du zudem noch ein besonders hochwertiges E-Bike besitzt.
Dabei ist nicht von Relevanz, welchen Fahrradtyp du besitzt - ob Rennrad, Mountainbike, Pedelec oder E-Bike, ab einem gewissen Kaufpreis lohnt sich die zusätzliche Fahrradversicherung immer.
Eine besondere Empfehlung sprechen wir dafür aus, dein E-Bike zu versichern. Denn meistens ist der Kaufpreis deutlich höher als bei einem herkömmlichen Fahrrad und das Risiko für Schäden ist durch die immens teuren elektronischen-Anbauteile um ein Vielfaches höher.
Ein entscheidender Faktor ist, welche "Art" von Elektrofahrrad du eigentlich besitzt. Wenn du ein E-Bike im klassischen Sinne des Wortes besitzt, ist dafür sogar eine Haftpflichtversicherung notwendig. Genauso wie bei einem Mofa oder Roller. Mit dieser Haftpflichtversicherung erhältst du dann auch dein Versicherungskennzeichen.
Du hast hier immer die Wahl zwischen einem klassischen Fahrrad-Baustein deiner Hausratversicherung oder einer speziellen Fahrradversicherung bzw. E-Bike Versicherung.
Heutzutage benutzen wir automatisch den Begriff E-Bike, wenn wir von einem Fahrrad mit Motorunterstützung sprechen.
Allerdings liegt hier, der berühmte Teufel im Detail.
Pedelec:
Hier wird der Fahrer mit einer maximalen Motorleistung von 250 Watt bis zu 25 km/h unterstützt.
Rechtlich ist es dem normalen Fahrrad absolut gleichgestellt. Man benötigt keinen Führerschein, keine Zulassung und auch kein Versicherungskennzeichen. Des Weiteren wird beim Fahren kein Helm benötigt und es gibt keine Altersbeschränkung.
S-Pedelec:
Bei einem S-Pedelec handelt es sich nun nicht mehr um ein Fahrrad, sondern zu der Klasse, der Kleinkrafträder. Die Funktionsweise ist zwar die Gleiche wie bei einem normalen Pedelec, jedoch wird man bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h unterstützt.
Um solch ein schnelles Pedelec fahren zu dürfen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, müssen mindestens 16 Jahre alt sein und müssen dazu noch einen „geeigneten“ Schutzhelm tragen.
Großer Nachteil: Auf Radwegen darf mit dem S-Pedelec nicht gefahren werden. Auch dann nicht, wenn Sie für Mofas freigegeben sind.
E-Bike:
Es handelt sich hierbei um das Elektro-Leichtmofa. Das Fahrrad lässt sich mit einem Drehgriff oder Schaltknopf fahren, ohne dabei selbst zu treten.
Das E-Bike (Elektro-Leichtmofa) darf eine Motorleistung von 500 Watt nicht überschreiten und nur bis 20 km/h unterstützen
Es wird auch, wie beim S-Pedelec, eine Betriebserlaubnis, eine Mofa-Prüfbescheinigung und ein Versicherungskennzeichen benötigt.
Die Kosten für die Versicherung hängen von verschieden Faktoren ab, wie beispielsweise, Wohnort, Kaufpreis, Fahrradtyp (Elektrofahrrad oder herkömmliches Fahrrad), das Rahmenmaterial und dem Schutzumfang.
Bei unserem Partner helden.de findest du umfangreiche Informationen und das Gute ist, als myvélo Kunde mit deinem Partnercode bekommst du jedes Jahr einen Monatsbeitrag geschenkt. Das heißt für dich, 12 Monate versichert und nur 11 Monate bezahlen. Los geht hier der Versicherungsschutz bei lediglich 70,-- € pro Jahr. Schnell sein lohnt sich.
Wichtig ist zu wissen, dass die Fahrradversicherung nicht an die Hausratversicherung gebunden ist. Vielmehr gilt sie als eigenständige Spezialversicherung.
Eine spezielle Fahrradversicherung geht immer über die Leistungen der herkömmlichen Hausratversicherung hinaus.
Bei den meisten Hausratversicherungen ist ausschließlich der Diebstahl aus geschlossenen Räumen, wie etwa Keller, Wohnung oder Abstellplatz versichert. Manche Versicherungen bieten auch ein sogenannte Fahrradklausel an. Damit kann dann beispielsweise der Diebstahl auf offener Straße versichert werden.
Bei einer speziellen Fahrradversicherung hingegen ist dein Fahrrad oder E-Bike nicht nur gegen Diebstahl versichert. Sondern der Versicherer übernimmt auch Reparaturkosten bei Unfällen, Verschleiß und Vandalismus.
Du willst nicht lange warten und gleich durchstarten? Dann lass uns gerne deinen Wunschtermin wissen damit wir uns perfekt auf dich einstellen können.
Wir freuen uns auf dich.