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Bikeleasing

Bikeleasing für Dein MYVELO Traumrad

MYVELO - E-Bike Leasing

Du möchtest bequem mit Deinem E-Bike zur Arbeit fahren und überlegst, wie Du Dein Traum-Bike clever finanzieren kannst? Bikeleasing ist Deine Lösung. Mit Bikeleasing kannst Du Dein E-Bike einfach und sicher über Deinen Arbeitgeber finanzieren. Mit diesem Konzept profitierst Du und auch Dein Arbeitgeber von vielen Vorteilen. Zudem setzte Du mit einem E-Bike auf eine umweltfreundliche Alternative zum Dienstauto und förderst Deine Gesundheit.

Was ist Bikeleasing?

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Um die Finanzierung eines Dienstfahrrads besonders einfach zu gestalten, gibt es Partner wie Bikeleasing. Mit einer Finanzierung kannst Du im Vergleich zu einem Kauf bis zu 40 % sparen und profitierst zusätzlich von Steuervorteilen, da der Gesamtpreis des E-Bikes durch eine Gehaltsumwandlung mit 0,25 % versteuert werden kann. Außerdem bietet Dir Bikeleasing einen hilfreichen Service, steht Dir bei Fragen jederzeit zur Verfügung und minimiert den Aufwand zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber.

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Damit die Vorteile von Bikeleasing nutzen kannst, muss Dein Arbeitgeber registriert sein. Die Registrierung ist in nur wenigen Schritten erledigt. Auch die Registrierung als Arbeitnehmer funktioniert schnell und unkompliziert. Dank der freien Händlerwahl, kannst Du Dir Dein Wunschmodell in unserem Online-Shop aussuchen.

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Ist die Registrierung abgeschlossen, kannst Du Dir von uns ein individuelles Angebot erstellen lassen und dieses über das Portal bei Deinem Arbeitgeber einreichen. Sobald das Angebot bestätigt wurde, schicken wir Dir Dein E-Bike zu.

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Damit Du mit Deinem Bike sicher zur Arbeit und zurück fahren kannst, solltest Du die unteren Tipps beachten. Diese sind auch auf privaten Strecken hilfreich, die mit einem Dienstrad unternommen werden können. Nachdem das Bike bei Dir zu Hause angekommen ist, solltest Du die Größe individuell anpassen.

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Nach dem Ausfüllen der restlichen Unterlagen, wie der Übernahmebestätigung, wird die monatliche Leasingrate von Deinem Konto abgebucht. Dort siehst Du auch, wie hoch der Vorteil durch die Gehaltsumwandlung ist.

Bikeleasing – Wichtige Fragen vorab klären

Das Angebot von Bikeleasing ist ein praktisches Konzept mit vielen Vorteilen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein Dienstrad-Leasing hat nicht nur steuerliche Vorteile, sondern schont zugleich die Umwelt.

Welche Vorteile habe ich als Arbeitnehmer von Bikeleasing?

  • deutlich günstiger als Barkauf
  • steuerliche Vorteile durch Gehaltsumwandlung
  • private Nutzung möglich
  • kostengünstige und umweltfreundliche Alternative zum Dienstwagen
  • Versicherung, Pannen-Service und Wartung enthalten
  • flexible Gestaltung des Arbeitsweges und im Stadtgebiet oft schneller

Welche Vorteile gibt es für Arbeitgeber?

  • der geldwerte Vorteil muss seit 2019 nicht mehr versteuert werden
  • weitere Steuervorteile durch Betriebsausgabenabzug
  • das Leasingmodell hat keinen Einfluss auf das Barvermögen
  • kaum Aufwand und bester Bikeleasing Service
  • voller Versicherungsschutz in der Leasingrate enthalten
  • Mehrwert für die Umwelt und die Gesundheit der Mitarbeiter

Ein Dienstrad-Leasing bietet viele Vorteile, welche im Vergleich mit einem privat finanzierten E-Bike überzeugen können. Myvélo ermöglicht ebenfalls eine private Finanzierung mit dem Dienstleister Alma

Hilfreiche Tipps für die Fahrradnutzung im Alltag

Um gut und sicher durch den Stadtverkehr zu kommen oder bequem über hügelige Strecken zu fahren, gibt es einige Tipps, die Du bei der Nutzung deines E-Bikes beachten solltest:

  • Fahrradbeleuchtung und Reflektoren sollten nicht fehlen
  • ein Helm während der Fahrt bietet zusätzlichen Schutz
  • die richtige Sitzposition und Rahmenhöhe sorgen für sicheres Fahren durch mehr Stabilität
  • die jährliche Wartung des E-Bikes ist wichtig, damit Du lange Freude daran hast
  • ein kleines Flickset, eine Luftpumpe und ein Kettenspray helfen bei kleineren Problemen
Dienstrad vs. Dienstwagen - Gibt es Unterschiede bei der FInanzierung?

Dienstrad vs. Dienstwagen - Gibt es Unterschiede bei der FInanzierung?

Ein Dienstrad kann ebenso wie ein Dienstwagen steuerlich begünstigt werden. Durch die seit 2021 geltende Regelung, kann die Leasingrate mit 0,25 % monatlich steuerlich geltend gemacht werden. Als Arbeitnehmer sparst Du bis zu 40 % gegenüber dem Kaufpreis. Auch Arbeitgeber profitieren, denn die Steuervorteile gelten für beide Seiten.

Fazit

Mit Bikeleasing kannst Du viele Vorteile verbinden. Ob Steuervorteile, einen guten Service oder einer frühzeitigen Kündigung des Vertrags, Bikeleasing bietet Arbeitnehmern und Arbeitgebern die Möglichkeit, ein Dienstrad-Leasing ohne großen Aufwand und mit viel Sicherheit abzuschließen. Bist auch Du von diesem Konzept überzeugt? Dann melde Dich bei uns, damit wir Dir ein individuelles Angebot zusammenstellen können.

Weitere Informationen zum Leasing bekommst Du bei Bikeleasing direkt.

Weitere Infos und Häufige Fragen zu Bikeleasing

Du hast noch weitere Fragen zum Jobrad mit MYVELO?

Beim Bike Leasing stehen verschiedene Fahrradtypen zur Auswahl, um den individuellen Bedürfnissen und Vorlieben der Nutzer gerecht zu werden. Der Leasingprozess ist flexibel gestaltet, sodass eine breite Palette an Fahrrädern – von traditionellen Citybikes bis hin zu modernen E-Bikes – geleast werden kann.

Beim Bike Leasing über MYVELO haben Sie die Freiheit, aus einer breiten Palette von Fahrrädern zu wählen, die Ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechen. Ob klassisches Citybike wie das Verona, modernes E-Bike wie das Berlin oder spezialisierte Fahrräder für bestimmte Zwecke – die Auswahl ist groß und vielseitig. Wichtig ist, dass die gewählten Fahrräder den individuellen Anforderungen gerecht werden und im Leasingrahmen verfügbar sind.

Beim Bike Leasing gibt es verschiedene steuerliche Aspekte, die sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber von Bedeutung sind. Hier sind die wichtigsten Punkte, die beachtet werden sollten:

1. Versteuerung des geldwerten Vorteils

  • Geldwerter Vorteil: Wenn ein Arbeitnehmer ein Fahrrad oder E-Bike über seinen Arbeitgeber least und auch privat nutzt, entsteht ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss.
  • 0,25%-Regelung: Seit 2020 gilt für Fahrräder und E-Bikes die 0,25%-Regelung. Das bedeutet, dass monatlich 0,25% des Bruttolistenpreises des Fahrrads als geldwerter Vorteil versteuert werden. Dies reduziert die steuerliche Belastung im Vergleich zur vorherigen 1%-Regelung erheblich.
  • Rechenbeispiel: Bei einem E-Bike mit einem Bruttolistenpreis von 4.000 Euro beträgt der geldwerte Vorteil 10 Euro pro Monat (0,25% von 4.000 Euro). Dieser Betrag wird dem zu versteuernden Einkommen des Arbeitnehmers hinzugerechnet.

2. Gehaltsumwandlung

  • Gehaltsumwandlung: Oft wird das Bike Leasing über eine Gehaltsumwandlung realisiert. Dabei wird ein Teil des Bruttogehalts in eine Leasingrate umgewandelt.
  • Steuerliche Vorteile: Durch die Gehaltsumwandlung verringert sich das zu versteuernde Einkommen, was zu einer geringeren Steuer- und Sozialabgabenlast führt.
  • Kostenverteilung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Kosten des Leasings unterschiedlich aufteilen. Es ist auch möglich, dass der Arbeitgeber die gesamten Leasingkosten übernimmt.

3. Steuerfreiheit für Arbeitgeber

  • Fahrradleasing als Betriebsausgabe: Die Leasingraten können vom Arbeitgeber als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch für eventuelle Service- und Versicherungspakete.
  • Fahrräder zur betrieblichen Nutzung: Werden die Fahrräder ausschließlich beruflich genutzt (z.B. für Dienstfahrten), entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils vollständig.

4. Mehrwertsteuer

  • Vorsteuerabzug: Arbeitgeber können die in den Leasingraten enthaltene Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen, sofern sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
  • Privatnutzung und Mehrwertsteuer: Für die private Nutzung des Fahrrads durch den Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber allerdings den privaten Nutzungsanteil versteuern. Dies erfolgt in der Regel über die Lohnabrechnung.

5. Überlassung an Dritte

  • Nutzung durch Familienangehörige: Auch wenn das geleaste Fahrrad durch Familienangehörige des Arbeitnehmers genutzt wird, bleibt die steuerliche Behandlung unverändert, da der geldwerte Vorteil bereits beim Arbeitnehmer versteuert wird.

6. Förderungen und Zuschüsse

  • Regionale Förderprogramme: Es gibt teilweise regionale Förderprogramme, die den Kauf oder das Leasing von Fahrrädern und E-Bikes unterstützen. Diese sollten individuell geprüft werden.
  • Steuerliche Zuschüsse: Arbeitgeber können steuerfreie Zuschüsse für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und Fahrräder gewähren, sofern diese im Rahmen des Job-Tickets erfolgen.

Beim Bike Leasing ergeben sich verschiedene steuerliche Vorteile sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils nach der 0,25%-Regelung, die Möglichkeiten der Gehaltsumwandlung und die steuerliche Absetzbarkeit als Betriebsausgaben machen Bike Leasing zu einer attraktiven Option. Es ist ratsam, die individuellen steuerlichen Auswirkungen mit einem Steuerberater zu besprechen, um die maximale steuerliche Effizienz zu erreichen.

Am Ende der Leasinglaufzeit gibt es für den Leasingnehmer mehrere Optionen, die von den Vertragsbedingungen und dem Leasinganbieter abhängen. Hier sind die gängigsten Möglichkeiten:

1. Kauf des Fahrrads

  • Restwertkauf: Oftmals besteht die Möglichkeit, das Fahrrad zum Restwert zu kaufen. Der Restwert ist ein im Vertrag festgelegter Betrag, der den aktuellen Wert des Fahrrads am Ende der Leasinglaufzeit widerspiegelt.
  • Kaufoption: Der Leasingnehmer kann sich entscheiden, das Fahrrad zu übernehmen, indem er den Restwert bezahlt. Dies ermöglicht es, das Fahrrad dauerhaft zu besitzen und weiter zu nutzen.

2. Rückgabe des Fahrrads

  • Rückgabemodalitäten: Wenn der Leasingnehmer das Fahrrad nicht kaufen möchte, muss es in einem vertraglich festgelegten Zustand zurückgegeben werden. Es ist wichtig, dass das Fahrrad frei von größeren Schäden und in einem guten Wartungszustand ist.
  • Bewertung des Zustands: Der Leasinganbieter wird das Fahrrad überprüfen und den Zustand bewerten. Etwaige Schäden, die über normalen Verschleiß hinausgehen, können zusätzliche Kosten verursachen.

3. Verlängerung des Leasingvertrags

  • Vertragsverlängerung: Einige Leasinganbieter bieten die Möglichkeit, den Leasingvertrag zu verlängern. Dies kann sinnvoll sein, wenn der Leasingnehmer weiterhin das Fahrrad nutzen möchte, ohne es zu kaufen.
  • Neue Konditionen: Die Konditionen für die Vertragsverlängerung können sich von den ursprünglichen unterscheiden und sollten vorab genau geprüft werden.

4. Abschluss eines neuen Leasingvertrags

  • Neues Fahrrad leasen: Der Leasingnehmer kann auch einen neuen Leasingvertrag für ein anderes oder ein neues Modell abschließen. Dies bietet die Möglichkeit, stets ein modernes und aktuelles Fahrrad zu nutzen.
  • Rückgabe und Neuanfang: Das alte Fahrrad wird zurückgegeben, und der neue Leasingvertrag tritt in Kraft, oft mit ähnlichen finanziellen Rahmenbedingungen wie zuvor.

Wichtige Punkte bei der Rückgabe

  • Zustandsbewertung: Der Zustand des Fahrrads bei der Rückgabe ist entscheidend. Normale Abnutzung wird in der Regel akzeptiert, aber größere Schäden oder fehlende Teile können zusätzliche Kosten verursachen.
  • Dokumentation: Es ist hilfreich, den Zustand des Fahrrads vor der Rückgabe zu dokumentieren, um eventuelle Streitigkeiten zu vermeiden.
  • Service und Wartung: Regelmäßige Wartung und Pflege während der Leasinglaufzeit können helfen, das Fahrrad in einem guten Zustand zu halten und zusätzliche Kosten bei der Rückgabe zu vermeiden.

Zusammenfassung

Am Ende der Leasinglaufzeit hat der Leasingnehmer mehrere Optionen: den Kauf des Fahrrads zum Restwert, die Rückgabe des Fahrrads, die Verlängerung des Leasingvertrags oder den Abschluss eines neuen Leasingvertrags. Jede dieser Optionen hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, und die Entscheidung hängt von den individuellen Bedürfnissen und Präferenzen des Leasingnehmers ab. Es ist wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen und gegebenenfalls mit dem Leasinganbieter oder einem Fachberater Rücksprache zu halten, um die beste Entscheidung zu treffen.