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Promille auf dem Fahrrad: 8 Irrtümer, die schnell teuer werden

Auf dem Fahrrad gelten andere Regeln als im Auto, und genau das führt zu teuren Fehlannahmen. Diese 8 Irrtümer zur Promillegrenze auf Fahrrad und E-Bike solltest Du kennen, bevor Du nach dem Feierabendbier aufs Rad steigst.

Von Fabian Huber 4 Minuten Lesedauer

Promillegrenze beim Fahrrad: Was viele falsch verstehen (und warum es schnell teuer wird)
Über den Autor Fabian Huber

Fabian ist Mitgründer von MYVELO und leidenschaftlicher Radsportler. Seine Erfahrung aus tausenden gefahrenen Kilometern und Wettkämpfen in der Rennrad-Bundesliga prägt bis heute seine Arbeit. Fabian beschäftigt sich intensiv mit Themen wie Fahrtechnik, Trainingssteuerung, Materialkunde und Bike-Ergonomie. Sein Anspruch: Fahrräder und E-Bikes zu entwickeln, die im Alltag genauso überzeugen wie im sportlichen Einsatz. Die Inhalte von Fabian basieren auf eigener Praxiserfahrung, technischem Know-how und dem direkten Austausch mit Kunden von MYVELO. Jetzt mehr zu MYVELO erfahren

Veröffentlicht: 15. August 2026  |  Aktualisiert: 2. Oktober 2026

Viele glauben: „Auf dem Fahrrad ist das alles nicht so streng wie im Auto." Das stimmt nur halb. Die Grenzwerte sind höher, aber die Regeln sind anders gebaut, und wer sie falsch einschätzt, riskiert eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall den Autoführerschein.

Hier räumen wir mit den acht häufigsten Irrtümern auf. Einen Gesamtüberblick mit allen Strafen und den Regeln für Cannabis findest Du im Ratgeber Alkohol und Fahrrad: Wo liegt die Promillegrenze und wann droht Strafe?

Die Promillegrenzen im Überblick

Bevor es um die Irrtümer geht, hier die Rechtslage auf einen Blick:

Fahrzeug Wert Folge
Fahrrad und Pedelec (bis 25 km/h) ab 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen oder Unfall Straftat (§ 316 StGB)
Fahrrad und Pedelec (bis 25 km/h) ab 1,6 ‰ Straftat, immer, dazu meist MPU
S-Pedelec (bis 45 km/h) ab 0,5 ‰ Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG)
S-Pedelec (bis 45 km/h) ab 1,1 ‰ Straftat, immer

Irrtum 1: „Auf dem Rad gilt auch die 0,5-Promille-Grenze"

Die bekannte 0,5-Grenze gibt es für das Fahrrad nicht. Sie gilt für Kraftfahrzeuge und damit nicht für ein normales Rad oder ein Pedelec bis 25 km/h. Beim Fahrrad gibt es stattdessen zwei Stufen: die relative Fahruntüchtigkeit ab 0,3 Promille und die absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille.

Daraus folgt aber nicht, dass 0,5 Promille „erlaubt" sind. Sie sind eine Grauzone: Sie erhöhen das Risiko, aufzufallen, massiv, und genau dann wird es strafbar.

Irrtum 2: „Unter 1,6 Promille passiert nichts"

Das ist der teuerste Irrtum. Schon ab 0,3 Promille kann es eine Straftat sein, wenn zu dem Alkoholwert Ausfallerscheinungen kommen. Dazu zählen Schlangenlinien, Gleichgewichtsprobleme, verspätetes Reagieren oder ein Unfall.

Und der Wert ist schneller erreicht, als viele denken. Rechnerisch bringt ein halber Liter Bier (5 %) einen 80 kg schweren Mann auf etwa 0,4 Promille, eine 65 kg schwere Frau auf etwa 0,6 Promille. Das ist ein Richtwert nach der Widmark-Formel ohne Berücksichtigung von Essen und Abbau, aber er zeigt: „Ein Bier geht noch" ist keine sichere Rechnung. Und Du spürst selbst oft nicht, wie stark Du schon beeinträchtigt bist.

Irrtum 3: „Das ist doch nur ein Bußgeld"

Betrunken Rad zu fahren ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr). Bei 1,6 Promille oder mehr drohen:

  • eine Geldstrafe, in der Praxis oft etwa 30 Tagessätze, das entspricht ungefähr einem Monatsnettoeinkommen,
  • zwei Punkte im Fahreignungsregister,
  • eine Anzeige und ein Strafverfahren, auch ohne Unfall,
  • in der Regel eine MPU, die selbst mehrere hundert Euro kostet.

Kommt ein Unfall dazu, sind außerdem Schadensersatzansprüche und Kürzungen bei Versicherungsleistungen möglich.

Irrtum 4: „Mein Autoführerschein ist sicher, ich saß ja nur auf dem Rad"

Ein weit verbreiteter und gefährlicher Irrtum. Ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad ordnet die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Wer sie nicht besteht oder gar nicht erst antritt, verliert die Fahrerlaubnis, und das gilt auch für das Auto.

Der Grund: Die Behörde zweifelt dann an Deiner Eignung, Verkehr und Alkohol zu trennen, nicht nur an der Eignung als Radfahrer. Selbst wer gar keinen Führerschein besitzt, kann zur MPU aufgefordert werden und bekommt ihn dann später nicht ohne Weiteres.

Irrtum 5: „E-Bike ist E-Bike"

Hier passieren besonders viele Fehler, weil bei Elektrorädern zwei Rechtslagen gelten:

Pedelec (bis 25 km/h) S-Pedelec (bis 45 km/h)
Rechtlich Fahrrad Kraftfahrzeug
Grenze 0,3 ‰ mit Ausfall, 1,6 ‰ absolut 0,5 ‰ Ordnungswidrigkeit, 1,1 ‰ absolut
Typische Folge ab 0,5 ‰ keine, wenn unauffällig Bußgeld, Punkte, Fahrverbot

Das normale Pedelec gilt wie ein Fahrrad. Wer ein S-Pedelec fährt, unterliegt den Regeln für Autofahrer. Den Unterschied zwischen den Typen erklärt der Artikel Was ist der Unterschied zwischen Pedelec, S-Pedelec und E-Bike? Wann ein E-Bike mit Gasgriff als Mofa gilt, steht im Beitrag E-Bike oder Mofa. Wer ein schnelles Rad fährt, findet mehr im Ratgeber Sicher unterwegs mit einem E-Bike mit 45 km/h.

Irrtum 6: „Nachts merkt das keiner"

Weniger Verkehr heißt nicht weniger Risiko. Die Grenzwerte sind nachts dieselben, und gerade abends und nachts gibt es mehr gezielte Kontrollen. Dazu kommen schlechtere Sicht, müdere Reaktionen und Dunkelheit. Alkohol und Dunkelheit zusammen ergeben ein überproportional hohes Unfallrisiko.

Irrtum 7: „Dann schiebe ich eben, dann kann nichts passieren"

Das Schieben ist die richtige Entscheidung, aber nicht völlig risikofrei. Wer sein Fahrrad schiebt, gilt grundsätzlich als Fußgänger und macht sich nicht wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar. Es bleibt aber dabei:

  • Wer Dritte gefährdet oder einen Unfall verursacht, haftet trotzdem.
  • Taumelndes Verhalten kann Anlass für eine Kontrolle sein.
  • Sobald Du aufsteigst, gelten wieder die Radfahrer-Regeln.

Die komplette Einordnung findest Du im Abschnitt zum betrunkenen Schieben im Ratgeber zu Alkohol und Fahrrad.

Irrtum 8: „Ich merke schon, wenn ich zu viel habe"

Alkohol senkt zuerst die Selbsteinschätzung. Gleichgewicht, Reaktionszeit und räumliches Sehen lassen nach, während das Gefühl der Sicherheit steigt. Beim Fahrrad fehlen außerdem Schutz, Stabilität und Assistenzsysteme, deshalb führen schon kleine Einschränkungen zu Schlenkern und Stürzen.

Auch am nächsten Morgen kann noch Restalkohol im Blut sein. Der Körper baut etwa 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde ab, das lässt sich weder beschleunigen noch zuverlässig schätzen.

Was Du stattdessen tun kannst

  • Das Rad stehen lassen und schieben, laufen oder ein Taxi nehmen.
  • Bus und Bahn nutzen und das Rad am nächsten Tag abholen.
  • Vorher festlegen, wer nüchtern bleibt.
  • Bei Gruppentouren und Festen den Heimweg im Voraus planen.

Fazit: Nicht die Zahl allein entscheidet

Auf dem Fahrrad zählt nicht nur der Promillewert, sondern auch, wie Du fährst. Es gibt keine sichere 0,5-Grenze, schon ab 0,3 Promille kann es strafbar werden, ab 1,6 Promille immer. Und die Folgen reichen bis zur MPU und zum Verlust des Autoführerscheins. Wer auf Nummer sicher gehen will, fährt nüchtern. Wie sich ein modernes E-Bike von MYVELO auch sicher durch den Alltag bewegen lässt, erfährst Du in unseren weiteren Ratgebern.

PAS-System beim E-Bike: So funktioniert die Motorunterstützung wirklich
Verschleiß an Fahrradreifen erkennen – diese Warnzeichen sollte man kennen

Quellen & Referenzen

Weitere Infos und Häufige Fragen zu Promillegrenze auf dem Fahrrad

Lass Dich von Fahrrad-Enthusiasten beraten

Bis 0,3 Promille bleibst Du straffrei, solange Du sicher fährst. Ab 0,3 Promille ist es eine Straftat, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall dazukommen, ab 1,6 Promille ist es immer eine Straftat.

Nein. Die 0,5-Grenze gilt für Kraftfahrzeuge, also auch für S-Pedelecs. Für Fahrrad und Pedelec bis 25 km/h gelten 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen und 1,6 Promille absolut.

Ja. Ab 1,6 Promille wird in der Regel eine MPU angeordnet. Wer sie nicht besteht oder nicht antritt, verliert die Fahrerlaubnis für das Auto.

Ein Pedelec bis 25 km/h gilt rechtlich als Fahrrad, hier gelten 0,3 und 1,6 Promille. Bei einem S-Pedelec bis 45 km/h gilt wie beim Auto 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit und 1,1 Promille als Straftat.

Ja, wer schiebt, gilt grundsätzlich als Fußgänger und ist nicht wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar. Bei Gefährdung anderer oder Unfällen bleibt man aber haftbar.

Das hängt von Gewicht, Geschlecht, Essen und Zeit ab. Rechnerisch kann schon ein halber Liter Bier (5 %) für 0,3 bis 0,6 Promille ausreichen. Verlasse Dich nicht auf Faustregeln.

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