Alkohol und Fahrrad: Wo liegt die Promillegrenze & wann droht Strafe?
Damit Du weißt, welche Strafen Dir drohen, wenn Du betrunken Rad fährst, haben wir diese folgend für dich aufgelistet.
Von Fabian Huber 7 Minuten Lesedauer
Damit Du weißt, welche Strafen Dir drohen, wenn Du betrunken Rad fährst, haben wir diese folgend für dich aufgelistet.
Gefahren von Alkohol auf dem Fahrrad
Es ist nicht verwunderlich, dass hohe Strafen drohen, wenn man alkoholisiert auf das Fahrrad steigt. Unter Alkoholeinfluss stellen wir auf dem Rad eine Gefahr für uns selbst und andere dar, da wir nicht mehr so schnell reagieren und das Gleichgewicht verlieren können. Auf diese Weise kann es schnell zu schweren Verletzungen kommen.
Dementsprechend ist es kein Kavaliersdelikt, betrunken Rad zu fahren, sondern wird ganz klar als Straftat geahndet. Dadurch fallen auch die zu erwartenden Bußen höher aus.
Obwohl auch Radfahrer im betrunkenen Zustand eine große Gefahr darstellen, dürfen ihre Alkoholwerte im Blut deutlich höher liegen als die von Autofahrern. Kraftfahrzeuge bergen nämlich durch ihr Gewicht und die höheren Geschwindigkeiten ein größeres Verletzungsrisiko.
Was ist der Unterschied zwischen einem Pedelec, S-Pedelec und einem E-Bike?
Promillegrenze Fahrrad: Was erlaubt ist & welche Strafen drohen (2026)
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Bis 0,3 Promille: erlaubt, solange man sicher fährt
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Ab 0,3 Promille + Auffälligkeit: Straftat
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Ab 1,6 Promille: immer Straftat + MPU
Strafen bei überschrittener Promillegrenze
Bereits ab den geringsten Promillewerten kann eine Radfahrt Konsequenzen haben. Fällst Du mit 0,3 Promille schon durch Deine Fahrweise auf oder verursachst einen Unfall , wird in der Regel eine Anzeige gestellt.
Oft drohen dabei Geldstrafen und sogar zwei Punkte in Flensburg. Je nachdem, wie der Unfall ausfällt, fällt auch die Strafe höher oder niedriger aus. Wenn man öfter unter Alkoholeinfluss auf dem Fahrrad erwischt wird, können höhere Bußen anfallen
Liegt Dein Promillewert unter 1,6 , kannst Du von der Polizei nicht an der Weiterfahrt gehindert werden, solange Deine Fahrweise unauffällig ist. Fällst Du in einer Kontrolle mit 1,6 Promille oder mehr auf, wird Dir die Weiterfahrt untersagt und Du kannst mit hohen Strafen rechnen. In der Regel musst Du zur MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) antreten.
Alkoholisiert unterwegs mit dem Fahrrad oder E-Bike: Zulässige Promillewerte & Strafen
Weigerst Du Dich, diese Untersuchung durchführen zu lassen oder fällst durch, wird Dir in den meisten Fällen die Fahrerlaubnis entzogen und Du erhältst 3 Punkte in Flensburg. Gleichzeitig kannst Du mit einer Geldbuße von etwa 30 Tagessätzen rechnen. Es kann sogar dazu kommen, dass Dir das Fahren auf einem Zweirad unbefristet untersagt wird.
BeiFahranfängern , die mit mehr als 1,6 Promille erwischt werden, wird zusätzlich die Probezeit verlängert.
🚨 Ordnungswidrigkeit oder Straftat – wo liegt der Unterschied?
Wenn man alkoholisiert auf dem Fahrrad unterwegs ist, stellt sich schnell die Frage: Ist das schon eine Straftat oder „nur“ eine Ordnungswidrigkeit? Die Antwort hängt vom Promillewert und dem Verhalten im Straßenverkehr ab.
⚠️ Ordnungswidrigkeit – wenn es noch glimpflich ausgeht
Eine Ordnungswidrigkeit liegt vor, wenn man unter 1,6 Promille hat, keine Fahrfehler macht und es zu keinem Unfall kommt. In diesem Fall kann es bei einer Kontrolle zwar eine Verwarnung geben, rechtlich hat man aber in der Regel keine Strafe zu befürchten.
👉 Wichtig zu wissen : Bei Pedelecs (bis 25 km/h) gilt eine höhere Toleranz als beim Auto. Dort drohen bereits ab 0,5 Promille Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
❌ Straftat – wenn Alkohol und Fahrfehler zusammenkommen
Anders sieht es aus, wenn man:
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ab 0,3 Promille Ausfallerscheinungen zeigt (z. B. Schlangenlinien fährt oder einen Unfall verursacht),
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oder mit mehr als 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt wird – unabhängig vom Fahrverhalten.
In beiden Fällen handelt es sich um eine Straftat gemäß § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr).
Die Konsequenzen sind deutlich härter:
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Geldstrafe (oft mehrere Monatsgehälter)
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Eintrag im Führungszeugnis
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Punkte in Flensburg
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Anordnung einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) – oft Voraussetzung, um den Führerschein zu behalten oder zurückzubekommen.
💡 Kurz gesagt:
| Promillewert | Fahrverhalten | Konsequenz |
|---|---|---|
| 0,0 – 0,29 ‰ | unauffällig | keine Strafe |
| 0,3 – 1,59 ‰ | mit Ausfallerscheinungen | Straftat (§ 316 StGB) |
| ≥ 1,6 ‰ | egal wie man fährt | Straftat + MPU |
Promillegrenzen für E-Bike, S-Pedelec und Pedelec-Fahrer
Pedelecs, die bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h Unterstützung bieten, gelten rechtlich wie nicht-motorisierte Fahrräder. Bei einer Fahrt unter Alkoholeinfluss gelten in diesem Fall also die Strafen, die bereits erläutert wurden.
Für S-Pedelecs und E-Bikes gelten allerdings andere Strafen. Hier erwarten Dich dieselben Konsequenzen wie bei einer alkoholisierten Autofahrt. Ab einem Alkoholwert von 0,5 Promille begehst Du eine Ordnungswidrigkeit , ab 1,1 Promille sogar eine Straftat.
Wir wünschen allzeit sichere und unfallfreie Fahrt!

Warum ist es gefährlich betrunken Fahrrad zu fahren?
Wer mit hohen Promillewerten Fahrrad fährt, bringt sich selbst und seine Mitmenschen in Gefahr. Alkohol im Blut führt zu verlangsamten Reaktionen und erschwert es, unser Gleichgewicht zu halten. Schon geringe Mengen Alkohol beeinträchtigen die Koordinationsfähigkeit und die räumliche Wahrnehmung – beides essenziell beim Radfahren, vor allem im Straßenverkehr.
Ein weiterer Risikofaktor ist die reduzierte Urteilsfähigkeit: Unter Alkoholeinfluss überschätzt man sich schnell, nimmt Gefahren nicht mehr richtig wahr und trifft unüberlegte Entscheidungen – etwa beim Überqueren einer Kreuzung, beim Abbiegen ohne Schulterblick oder beim Fahren in der Dunkelheit ohne Licht. Auch das Einschätzen von Geschwindigkeiten und Entfernungen wird erschwert, was vor allem im Begegnungsverkehr mit Autos oder anderen Radfahrern zu gefährlichen Situationen führen kann.
Zudem ist ein Fahrrad im betrunkenen Zustand schwerer zu kontrollieren: Das Fahren in gerader Linie wird schwieriger, Schlenker sind häufiger – was insbesondere auf schmalen Radwegen oder in unübersichtlichen Verkehrssituationen schnell zu Unfällen führen kann. Laut Studien steigt das Risiko für schwere Verletzungen beim Radfahren unter Alkoholeinfluss deutlich an, da der Sturzschutz durch Helm oder reflektierende Kleidung oft vernachlässigt wird – und der Körper in einer Schrecksituation schlechter reagiert.
Kurz gesagt: Wer alkoholisiert Fahrrad fährt, gefährdet nicht nur seine eigene Gesundheit, sondern wird auch schnell zur Gefahr für andere. Die oft unterschätzte Kombination aus verminderter Kontrolle, verzögerter Reaktion und riskantem Verhalten macht das Fahren unter Alkoholeinfluss zu einem vermeidbaren Risiko mit potenziell gravierenden Folgen.
Wo liegt die Promillegrenze bei E-Bikes?
Bei E-Bikes, die schneller fahren als 25km/h, gelten dieselben Strafen wie für alkoholisierte Autofahrer. Hier liegt eine Ordnungswidrigkeit ab 0,5 Promille vor und ab 1,1 Promille ist es sogar eine Straftat.
Unabhängig vom Fahrzeugtyp ist es ratsam, nach Alkoholkonsum auf das Führen eines Fahrzeugs zu verzichten. Die rechtlichen Konsequenzen können erheblich sein und neben finanziellen Sanktionen auch den Verlust der Fahrerlaubnis zur Folge haben. Zudem gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.
Cannabis & Fahrrad fahren
Seit April 2024 ist Cannabis in Deutschland für Erwachsene in begrenzten Mengen legal (Cannabisgesetz, CanG). Das bedeutet aber ausdrücklich nicht, dass man bekifft Fahrrad fahren darf. Die Regelungen im Straßenverkehr wurden mit der Legalisierung nicht aufgehoben — sie wurden für motorisierte Fahrzeuge sogar präzisiert.

Der THC-Grenzwert: Wer gilt als fahrunsicher?
Seit dem 22. August 2024 gilt für motorisierte Fahrzeuge (Auto, S-Pedelec, E-Bike mit Zulassungspflicht) ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Wer diesen Wert überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit — unabhängig davon, ob man sich subjektiv fahrsicher fühlt.
Für das normale Fahrrad (und Pedelecs bis 25 km/h) gibt es keinen solchen absoluten Grenzwert. Stattdessen gilt dasselbe Prinzip wie bei Alkohol: Wer infolge von Cannabis nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrrad sicher zu führen, macht sich nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) strafbar. Das ist eine relative Beurteilung — Fahrfehler, Schlangenlinien oder ein Unfall können den Nachweis der Fahrunsicherheit begründen, auch ohne festen THC-Grenzwert im Blut.
Strafen im Überblick
| Fahrzeug | Grenzwert | Strafe bei Überschreitung |
|---|---|---|
| Fahrrad / Pedelec (bis 25 km/h) | Kein fester Grenzwert | Straftat bei Fahrunsicherheit (§ 316 StGB) |
| S-Pedelec / E-Bike (zulassungspflichtig) | 3,5 ng/ml THC | 500 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot |
| Auto / Motorrad | 3,5 ng/ml THC | 500 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot |
Bei gleichzeitigem Alkohol- und Cannabiskonsum steigt die Strafe: Liegt der THC-Wert über 3,5 ng/ml und wurde zusätzlich Alkohol getrunken, erhöht sich das Bußgeld auf 1.000 Euro — das Mischkonsum-Verbot gilt für motorisierte Fahrzeuge explizit.
Wie lange ist THC nachweisbar?
Das ist einer der häufigsten Irrtümer beim Thema Cannabis und Verkehr: THC ist im Blut deutlich kürzer nachweisbar als im Urin.
- Blutserum: Bei gelegentlichem Konsum sinkt der THC-Wert in der Regel innerhalb weniger Stunden unter den 3,5-ng/ml-Grenzwert. Bei regelmäßigem Konsum kann der Wert jedoch auch nach 12–24 Stunden noch erhöht sein, da THC im Körperfett gespeichert wird und langsam abgebaut wird.
- Urin: Bis zu 3–4 Tage bei einmaligem Konsum, bis zu 30 Tage bei regelmäßigem Konsum — für Strafverfolgung im Straßenverkehr wird Urin aber nicht herangezogen.
Entscheidend ist immer der Blutserum-Wert zum Zeitpunkt der Fahrt. Wer am Vorabend konsumiert hat und am nächsten Morgen Auto oder S-Pedelec fährt, kann — je nach Konsummuster — noch über dem Grenzwert liegen. „Ich hab gestern was geraucht" ist keine Entschuldigung.
Cannabis + Alkohol: besonders gefährlich
Alkohol und Cannabis zusammen verstärken sich gegenseitig in ihrer Wirkung auf Reaktionsfähigkeit, Koordination und Risikowahrnehmung. Studien zeigen, dass die kombinierte Beeinträchtigung deutlich stärker ist als bei beiden Mitteln einzeln. Im Straßenverkehr ist diese Kombination deshalb nicht nur gefährlicher, sondern auch rechtlich strenger sanktioniert — sowohl für motorisierte als auch für nicht-motorisierte Fahrzeuge.
Medizinisches Cannabis
Wer Cannabis auf ärztliche Verschreibung einnimmt (z. B. bei chronischen Schmerzen, Multiple Sklerose oder als Begleittherapie), ist von den Verkehrsregeln nicht automatisch ausgenommen. Das Fahren ist dann zulässig, wenn die Fahreignung nachgewiesen ist und keine akute Beeinträchtigung vorliegt. Der behandelnde Arzt muss die Fahreignung ausdrücklich bestätigen — eine Verschreibung allein reicht nicht. Im Zweifel gilt auch hier: Wer sich nicht sicher ist, fährt nicht.
Wer sein E-Bike liebt, der schiebt – Alternativen bei Alkoholgenuss
Wer nach ein paar Gläsern Wein oder Bier am Abend nicht mehr ganz nüchtern ist, sollte sein E-Bike lieber stehen lassen – und schieben. Denn: Wer alkoholisiert fährt, riskiert nicht nur Punkte, Bußgelder oder sogar den Führerschein, sondern setzt auch sein wertvolles E-Bike und vor allem sich selbst aufs Spiel. Statt aufs Rad zu steigen, gibt es sichere Alternativen: Ein gemütlicher Spaziergang nach Hause, das Nutzen öffentlicher Verkehrsmittel oder ein Anruf bei einem Fahrdienst oder Taxi sind deutlich verantwortungsvollere Entscheidungen. Wer in einer Gruppe unterwegs ist, kann sich auch absprechen: Eine Person bleibt nüchtern und übernimmt das Fahren – ganz nach dem Prinzip des „Designated Driver“. Für kurze Strecken lohnt es sich außerdem, das Rad einfach zu schieben – so kommt man in Bewegung, genießt frische Luft und bleibt gesetzlich auf der sicheren Seite. Wer sein E-Bike liebt, der schiebt – und fährt damit besser.
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