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Alkohol und Fahrrad: Wo liegt die Promillegrenze & wann droht Strafe?

Damit Du weißt, welche Strafen Dir drohen, wenn Du betrunken Rad fährst, haben wir diese folgend für dich aufgelistet.

Von Fabian Huber 7 Minuten Lesedauer

Alkohol und Fahrrad - wo liegt die Promillegrenze?
Über den Autor Fabian Huber

Fabian ist Mitgründer von MYVELO und leidenschaftlicher Radsportler. Seine Erfahrung aus tausenden gefahrenen Kilometern und Wettkämpfen in der Rennrad-Bundesliga prägt bis heute seine Arbeit. Fabian beschäftigt sich intensiv mit Themen wie Fahrtechnik, Trainingssteuerung, Materialkunde und Bike-Ergonomie. Sein Anspruch: Fahrräder und E-Bikes zu entwickeln, die im Alltag genauso überzeugen wie im sportlichen Einsatz. Die Inhalte von Fabian basieren auf eigener Praxiserfahrung, technischem Know-how und dem direkten Austausch mit Kunden von MYVELO. Jetzt mehr zu MYVELO erfahren

Veröffentlicht: 12. Mai 2021  |  Aktualisiert: 22. Mai 2026

Damit Du weißt, welche Strafen Dir drohen, wenn Du betrunken Rad fährst, haben wir diese folgend für dich aufgelistet.

Gefahren von Alkohol auf dem Fahrrad

Es ist nicht verwunderlich, dass hohe Strafen drohen, wenn man alkoholisiert auf das Fahrrad steigt. Unter Alkoholeinfluss stellen wir auf dem Rad eine Gefahr für uns selbst und andere dar, da wir nicht mehr so schnell reagieren und das Gleichgewicht verlieren können. Auf diese Weise kann es schnell zu schweren Verletzungen kommen.

Dementsprechend ist es kein Kavaliersdelikt, betrunken Rad zu fahren, sondern wird ganz klar als Straftat geahndet. Dadurch fallen auch die zu erwartenden Bußen höher aus.

Obwohl auch Radfahrer im betrunkenen Zustand eine große Gefahr darstellen, dürfen ihre Alkoholwerte im Blut deutlich höher liegen als die von Autofahrern. Kraftfahrzeuge bergen nämlich durch ihr Gewicht und die höheren Geschwindigkeiten ein größeres Verletzungsrisiko.

Was ist der Unterschied zwischen einem Pedelec, S-Pedelec und einem E-Bike?

Promillegrenze Fahrrad: Was erlaubt ist & welche Strafen drohen (2026)

  • Bis 0,3 Promille: erlaubt, solange man sicher fährt

  • Ab 0,3 Promille + Auffälligkeit: Straftat

  • Ab 1,6 Promille: immer Straftat + MPU

Strafen bei überschrittener Promillegrenze

Bereits ab den geringsten Promillewerten kann eine Radfahrt Konsequenzen haben. Fällst Du mit 0,3 Promille schon durch Deine Fahrweise auf oder verursachst einen Unfall , wird in der Regel eine Anzeige gestellt.

Oft drohen dabei Geldstrafen und sogar zwei Punkte in Flensburg. Je nachdem, wie der Unfall ausfällt, fällt auch die Strafe höher oder niedriger aus. Wenn man öfter unter Alkoholeinfluss auf dem Fahrrad erwischt wird, können höhere Bußen anfallen

Liegt Dein Promillewert unter 1,6 , kannst Du von der Polizei nicht an der Weiterfahrt gehindert werden, solange Deine Fahrweise unauffällig ist. Fällst Du in einer Kontrolle mit 1,6 Promille oder mehr auf, wird Dir die Weiterfahrt untersagt und Du kannst mit hohen Strafen rechnen. In der Regel musst Du zur MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) antreten.

Alkoholisiert unterwegs mit dem Fahrrad oder E-Bike: Zulässige Promillewerte & Strafen

Weigerst Du Dich, diese Untersuchung durchführen zu lassen oder fällst durch, wird Dir in den meisten Fällen die Fahrerlaubnis entzogen und Du erhältst 3 Punkte in Flensburg. Gleichzeitig kannst Du mit einer Geldbuße von etwa 30 Tagessätzen rechnen. Es kann sogar dazu kommen, dass Dir das Fahren auf einem Zweirad unbefristet untersagt wird.

BeiFahranfängern , die mit mehr als 1,6 Promille erwischt werden, wird zusätzlich die Probezeit verlängert.

🚨 Ordnungswidrigkeit oder Straftat – wo liegt der Unterschied?

Wenn man alkoholisiert auf dem Fahrrad unterwegs ist, stellt sich schnell die Frage: Ist das schon eine Straftat oder „nur“ eine Ordnungswidrigkeit? Die Antwort hängt vom Promillewert und dem Verhalten im Straßenverkehr ab.

⚠️ Ordnungswidrigkeit – wenn es noch glimpflich ausgeht

Eine Ordnungswidrigkeit liegt vor, wenn man unter 1,6 Promille hat, keine Fahrfehler macht und es zu keinem Unfall kommt. In diesem Fall kann es bei einer Kontrolle zwar eine Verwarnung geben, rechtlich hat man aber in der Regel keine Strafe zu befürchten.

👉 Wichtig zu wissen : Bei Pedelecs (bis 25 km/h) gilt eine höhere Toleranz als beim Auto. Dort drohen bereits ab 0,5 Promille Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.

❌ Straftat – wenn Alkohol und Fahrfehler zusammenkommen

Anders sieht es aus, wenn man:

  • ab 0,3 Promille Ausfallerscheinungen zeigt (z. B. Schlangenlinien fährt oder einen Unfall verursacht),

  • oder mit mehr als 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt wird – unabhängig vom Fahrverhalten.

In beiden Fällen handelt es sich um eine Straftat gemäß § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr).

Die Konsequenzen sind deutlich härter:

  • Geldstrafe (oft mehrere Monatsgehälter)

  • Eintrag im Führungszeugnis

  • Punkte in Flensburg

  • Anordnung einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) – oft Voraussetzung, um den Führerschein zu behalten oder zurückzubekommen.

💡 Kurz gesagt:

Promillewert Fahrverhalten Konsequenz
0,0 – 0,29 ‰ unauffällig keine Strafe
0,3 – 1,59 ‰ mit Ausfallerscheinungen Straftat (§ 316 StGB)
≥ 1,6 ‰ egal wie man fährt Straftat + MPU

Promillegrenzen für E-Bike, S-Pedelec und Pedelec-Fahrer

Pedelecs, die bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h Unterstützung bieten, gelten rechtlich wie nicht-motorisierte Fahrräder. Bei einer Fahrt unter Alkoholeinfluss gelten in diesem Fall also die Strafen, die bereits erläutert wurden.

Für S-Pedelecs und E-Bikes gelten allerdings andere Strafen. Hier erwarten Dich dieselben Konsequenzen wie bei einer alkoholisierten Autofahrt. Ab einem Alkoholwert von 0,5 Promille begehst Du eine Ordnungswidrigkeit , ab 1,1 Promille sogar eine Straftat.

Wir wünschen allzeit sichere und unfallfreie Fahrt!

Promillegrenze Fahrrad

Warum ist es gefährlich betrunken Fahrrad zu fahren?

Wer mit hohen Promillewerten Fahrrad fährt, bringt sich selbst und seine Mitmenschen in Gefahr. Alkohol im Blut führt zu verlangsamten Reaktionen und erschwert es, unser Gleichgewicht zu halten. Schon geringe Mengen Alkohol beeinträchtigen die Koordinationsfähigkeit und die räumliche Wahrnehmung – beides essenziell beim Radfahren, vor allem im Straßenverkehr.

Ein weiterer Risikofaktor ist die reduzierte Urteilsfähigkeit: Unter Alkoholeinfluss überschätzt man sich schnell, nimmt Gefahren nicht mehr richtig wahr und trifft unüberlegte Entscheidungen – etwa beim Überqueren einer Kreuzung, beim Abbiegen ohne Schulterblick oder beim Fahren in der Dunkelheit ohne Licht. Auch das Einschätzen von Geschwindigkeiten und Entfernungen wird erschwert, was vor allem im Begegnungsverkehr mit Autos oder anderen Radfahrern zu gefährlichen Situationen führen kann.

Zudem ist ein Fahrrad im betrunkenen Zustand schwerer zu kontrollieren: Das Fahren in gerader Linie wird schwieriger, Schlenker sind häufiger – was insbesondere auf schmalen Radwegen oder in unübersichtlichen Verkehrssituationen schnell zu Unfällen führen kann. Laut Studien steigt das Risiko für schwere Verletzungen beim Radfahren unter Alkoholeinfluss deutlich an, da der Sturzschutz durch Helm oder reflektierende Kleidung oft vernachlässigt wird – und der Körper in einer Schrecksituation schlechter reagiert.

Kurz gesagt: Wer alkoholisiert Fahrrad fährt, gefährdet nicht nur seine eigene Gesundheit, sondern wird auch schnell zur Gefahr für andere. Die oft unterschätzte Kombination aus verminderter Kontrolle, verzögerter Reaktion und riskantem Verhalten macht das Fahren unter Alkoholeinfluss zu einem vermeidbaren Risiko mit potenziell gravierenden Folgen.

Wo liegt die Promillegrenze bei E-Bikes?

Bei E-Bikes, die schneller fahren als 25km/h, gelten dieselben Strafen wie für alkoholisierte Autofahrer. Hier liegt eine Ordnungswidrigkeit ab 0,5 Promille vor und ab 1,1 Promille ist es sogar eine Straftat.

Unabhängig vom Fahrzeugtyp ist es ratsam, nach Alkoholkonsum auf das Führen eines Fahrzeugs zu verzichten. Die rechtlichen Konsequenzen können erheblich sein und neben finanziellen Sanktionen auch den Verlust der Fahrerlaubnis zur Folge haben. Zudem gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.

Cannabis & Fahrrad fahren

Seit April 2024 ist Cannabis in Deutschland für Erwachsene in begrenzten Mengen legal (Cannabisgesetz, CanG). Das bedeutet aber ausdrücklich nicht, dass man bekifft Fahrrad fahren darf. Die Regelungen im Straßenverkehr wurden mit der Legalisierung nicht aufgehoben — sie wurden für motorisierte Fahrzeuge sogar präzisiert.

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Der THC-Grenzwert: Wer gilt als fahrunsicher?

Seit dem 22. August 2024 gilt für motorisierte Fahrzeuge (Auto, S-Pedelec, E-Bike mit Zulassungspflicht) ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Wer diesen Wert überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit — unabhängig davon, ob man sich subjektiv fahrsicher fühlt.

Für das normale Fahrrad (und Pedelecs bis 25 km/h) gibt es keinen solchen absoluten Grenzwert. Stattdessen gilt dasselbe Prinzip wie bei Alkohol: Wer infolge von Cannabis nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrrad sicher zu führen, macht sich nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) strafbar. Das ist eine relative Beurteilung — Fahrfehler, Schlangenlinien oder ein Unfall können den Nachweis der Fahrunsicherheit begründen, auch ohne festen THC-Grenzwert im Blut.

Strafen im Überblick

Fahrzeug Grenzwert Strafe bei Überschreitung
Fahrrad / Pedelec (bis 25 km/h) Kein fester Grenzwert Straftat bei Fahrunsicherheit (§ 316 StGB)
S-Pedelec / E-Bike (zulassungspflichtig) 3,5 ng/ml THC 500 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot
Auto / Motorrad 3,5 ng/ml THC 500 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot

Bei gleichzeitigem Alkohol- und Cannabiskonsum steigt die Strafe: Liegt der THC-Wert über 3,5 ng/ml und wurde zusätzlich Alkohol getrunken, erhöht sich das Bußgeld auf 1.000 Euro — das Mischkonsum-Verbot gilt für motorisierte Fahrzeuge explizit.

Wie lange ist THC nachweisbar?

Das ist einer der häufigsten Irrtümer beim Thema Cannabis und Verkehr: THC ist im Blut deutlich kürzer nachweisbar als im Urin.

  • Blutserum: Bei gelegentlichem Konsum sinkt der THC-Wert in der Regel innerhalb weniger Stunden unter den 3,5-ng/ml-Grenzwert. Bei regelmäßigem Konsum kann der Wert jedoch auch nach 12–24 Stunden noch erhöht sein, da THC im Körperfett gespeichert wird und langsam abgebaut wird.
  • Urin: Bis zu 3–4 Tage bei einmaligem Konsum, bis zu 30 Tage bei regelmäßigem Konsum — für Strafverfolgung im Straßenverkehr wird Urin aber nicht herangezogen.

Entscheidend ist immer der Blutserum-Wert zum Zeitpunkt der Fahrt. Wer am Vorabend konsumiert hat und am nächsten Morgen Auto oder S-Pedelec fährt, kann — je nach Konsummuster — noch über dem Grenzwert liegen. „Ich hab gestern was geraucht" ist keine Entschuldigung.

Cannabis + Alkohol: besonders gefährlich

Alkohol und Cannabis zusammen verstärken sich gegenseitig in ihrer Wirkung auf Reaktionsfähigkeit, Koordination und Risikowahrnehmung. Studien zeigen, dass die kombinierte Beeinträchtigung deutlich stärker ist als bei beiden Mitteln einzeln. Im Straßenverkehr ist diese Kombination deshalb nicht nur gefährlicher, sondern auch rechtlich strenger sanktioniert — sowohl für motorisierte als auch für nicht-motorisierte Fahrzeuge.

Medizinisches Cannabis

Wer Cannabis auf ärztliche Verschreibung einnimmt (z. B. bei chronischen Schmerzen, Multiple Sklerose oder als Begleittherapie), ist von den Verkehrsregeln nicht automatisch ausgenommen. Das Fahren ist dann zulässig, wenn die Fahreignung nachgewiesen ist und keine akute Beeinträchtigung vorliegt. Der behandelnde Arzt muss die Fahreignung ausdrücklich bestätigen — eine Verschreibung allein reicht nicht. Im Zweifel gilt auch hier: Wer sich nicht sicher ist, fährt nicht.

Wer sein E-Bike liebt, der schiebt – Alternativen bei Alkoholgenuss

Wer nach ein paar Gläsern Wein oder Bier am Abend nicht mehr ganz nüchtern ist, sollte sein E-Bike lieber stehen lassen – und schieben. Denn: Wer alkoholisiert fährt, riskiert nicht nur Punkte, Bußgelder oder sogar den Führerschein, sondern setzt auch sein wertvolles E-Bike und vor allem sich selbst aufs Spiel. Statt aufs Rad zu steigen, gibt es sichere Alternativen: Ein gemütlicher Spaziergang nach Hause, das Nutzen öffentlicher Verkehrsmittel oder ein Anruf bei einem Fahrdienst oder Taxi sind deutlich verantwortungsvollere Entscheidungen. Wer in einer Gruppe unterwegs ist, kann sich auch absprechen: Eine Person bleibt nüchtern und übernimmt das Fahren – ganz nach dem Prinzip des „Designated Driver“. Für kurze Strecken lohnt es sich außerdem, das Rad einfach zu schieben – so kommt man in Bewegung, genießt frische Luft und bleibt gesetzlich auf der sicheren Seite. Wer sein E-Bike liebt, der schiebt – und fährt damit besser.

Rekuperation beim E-Bike: Sinnvoll oder überschätzt? Der Praxis-Check

Weitere Infos und Häufige Fragen zu Promillegrenze auf dem Fahrrad

Lass Dich von Fahrrad-Enthusiasten beraten

Die Frage „Wie viel Bier sind 1,6 Promille?“ lässt sich nicht pauschal beantworten, da der Alkoholgehalt im Blut von verschiedenen Faktoren abhängt. Dazu zählen unter anderem Körpergewicht, Geschlecht, Stoffwechsel, Trinkgeschwindigkeit und ob man vorher etwas gegessen hat. Trotzdem gibt es grobe Richtwerte, an denen man sich orientieren kann.

Für einen durchschnittlichen Mann mit etwa 80 kg Körpergewicht können bereits etwa 2,5 bis 3 Liter Bier (mit ca. 5 % Alkohol) ausreichen, um einen Blutalkoholwert von rund 1,6 Promille zu erreichen. Bei Frauen liegt dieser Wert aufgrund eines geringeren Körperwasseranteils meist deutlich niedriger – hier können schon etwa 1,5 bis 2 Liter Bier genügen. Wichtig ist: Diese Mengen beziehen sich auf einen relativ kurzen Zeitraum. Wer über mehrere Stunden verteilt trinkt, baut bereits wieder Alkohol ab, wodurch der Promillewert langsamer ansteigt.

Was viele unterschätzen: 1,6 Promille sind keine „leichte Trunkenheit“, sondern ein Zustand deutlicher Einschränkung. Reaktionsfähigkeit, Gleichgewicht und Konzentration sind massiv beeinträchtigt. Gerade beim Fahrradfahren ist das besonders gefährlich, da man im Vergleich zum Autofahren weniger stabil unterwegs ist und schneller die Kontrolle verliert.

Hinzu kommt: Ab 1,6 Promille gilt man in Deutschland als absolut fahruntüchtig – auch auf dem Fahrrad. Das bedeutet, dass unabhängig vom Fahrverhalten eine Straftat vorliegt. Neben einer Geldstrafe droht häufig auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), die sogar Auswirkungen auf den Autoführerschein haben kann.

Fazit: Schon wenige Liter Bier können ausreichen, um die kritische Grenze von 1,6 Promille zu erreichen. Wer noch sicher nach Hause kommen möchte, sollte daher frühzeitig auf alkoholfreie Alternativen umsteigen oder das Fahrrad stehen lassen.

Viele gehen davon aus, dass man auf der sicheren Seite ist, wenn man sein Fahrrad nur schiebt, statt darauf zu fahren. Tatsächlich ist die rechtliche Lage hier deutlich entspannter – aber ganz so einfach ist es nicht.

Grundsätzlich gilt: Wer sein Fahrrad schiebt, nimmt nicht aktiv am Straßenverkehr als Fahrzeugführer teil, sondern gilt als Fußgänger. Das bedeutet, dass die strengen Promillegrenzen für Fahrradfahrer in diesem Fall nicht direkt angewendet werden. Es gibt also keine feste Promillegrenze, die das Schieben eines Fahrrads verbietet.

Allerdings heißt das nicht, dass man völlig risikofrei unterwegs ist. Wer stark alkoholisiert ist und sich unsicher im Straßenverkehr bewegt – zum Beispiel torkelt, andere gefährdet oder sogar auf die Fahrbahn stolpert – kann dennoch belangt werden. In solchen Fällen kann eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs drohen.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Polizei entscheidet im Einzelfall. Wenn der Eindruck entsteht, dass man eigentlich fahren wollte oder jederzeit wieder aufsteigen könnte, kann die Situation kritischer bewertet werden. Gerade bei sehr hohen Promillewerten kann es auch passieren, dass Maßnahmen wie eine MPU angeordnet werden – selbst ohne aktives Fahren.

Auch praktisch gesehen ist Vorsicht geboten: Wer stark alkoholisiert ist, hat oft Gleichgewichtsprobleme und kann sein Fahrrad nicht sicher führen. Besonders in Kombination mit Verkehr, Dunkelheit oder schlechten Wetterbedingungen kann das schnell gefährlich werden.

Fazit: Betrunken Fahrrad schieben ist grundsätzlich erlaubt und deutlich weniger problematisch als das Fahren. Trotzdem sollte man sich bewusst sein, dass stark alkoholisierte Fußgänger ebenfalls ein Risiko darstellen – sowohl rechtlich als auch für die eigene Sicherheit.

Eine häufige Annahme ist, dass nachts andere Regeln gelten als am Tag – insbesondere, weil weniger Verkehr unterwegs ist. Doch bei der Promillegrenze auf dem Fahrrad gilt ganz klar: Die gesetzlichen Regelungen sind unabhängig von der Tageszeit.

Das bedeutet konkret: Die gleichen Grenzwerte gelten rund um die Uhr. Wer mit 0,3 Promille auffällig fährt, macht sich strafbar – egal ob mittags im Berufsverkehr oder nachts auf einer scheinbar leeren Straße. Und auch die absolute Grenze von 1,6 Promille bleibt unverändert bestehen.

Warum ist das so? Alkohol beeinflusst die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit unabhängig davon, wie viel Verkehr gerade herrscht. Gerade nachts kommen sogar zusätzliche Risiken hinzu: schlechtere Sichtverhältnisse, Müdigkeit und eine oft falsche Selbsteinschätzung. Viele Menschen fühlen sich nachts sicherer und überschätzen ihre Fähigkeiten – ein gefährlicher Mix in Kombination mit Alkohol.

Ein weiterer Punkt: Auch nachts ist man selten komplett allein unterwegs. Es gibt andere Verkehrsteilnehmer, Fußgänger oder unerwartete Situationen, auf die man reagieren muss. Wer alkoholisiert ist, reagiert langsamer und trifft schlechtere Entscheidungen – unabhängig von der Uhrzeit.

Polizeikontrollen finden ebenfalls zu allen Tageszeiten statt. Gerade nachts wird sogar häufiger kontrolliert, da hier statistisch mehr alkoholbedingte Verkehrsverstöße auftreten. Wer glaubt, nachts „unter dem Radar“ zu bleiben, irrt daher oft.

Fazit: Die Promillegrenze gilt immer – egal ob Tag oder Nacht. Alkohol am Steuer oder Lenker bleibt ein Risiko, das sich durch weniger Verkehr nicht relativiert. Wer sicher unterwegs sein will, sollte daher unabhängig von der Uhrzeit nüchtern fahren.

Die 0,5-Promille-Grenze ist vielen vor allem aus dem Autofahren bekannt. Doch beim Fahrradfahren gelten andere Regeln, die oft missverstanden werden.

Grundsätzlich gibt es beim Fahrrad keine feste 0,5-Promille-Grenze wie beim Auto. Das bedeutet: Rein rechtlich ist es möglich, mit 0,5 Promille Fahrrad zu fahren – solange man sich unauffällig verhält und keine Ausfallerscheinungen zeigt. Entscheidend ist hier nicht nur der Promillewert, sondern auch das Fahrverhalten.

Allerdings wird es bereits ab 0,3 Promille kritisch. Wenn man in diesem Zustand auffällig fährt – etwa durch Schlangenlinien, unsicheres Bremsen oder einen Unfall – kann dies bereits als Straftat gewertet werden. In diesem Fall drohen ähnliche Konsequenzen wie bei höheren Promillewerten, darunter Geldstrafen oder Punkte in Flensburg.

Die oft zitierte 0,5-Grenze spielt beim Fahrrad also nur indirekt eine Rolle. Sie markiert keinen klaren gesetzlichen Cut-off, sondern liegt in einem Bereich, in dem das Risiko für Ausfallerscheinungen deutlich steigt. Viele Menschen unterschätzen, wie stark schon geringe Mengen Alkohol die Koordination und Reaktionsfähigkeit beeinflussen.

Hinzu kommt: Wer regelmäßig mit Alkohol im Straßenverkehr auffällt, riskiert langfristige Konsequenzen. Dazu gehört auch die Anordnung einer MPU, selbst wenn man „nur“ Fahrrad gefahren ist. Das kann sich später negativ auf den Autoführerschein auswirken.

Fazit: 0,5 Promille sind auf dem Fahrrad nicht grundsätzlich verboten, aber keineswegs unproblematisch. Schon kleine Fahrfehler können rechtliche Konsequenzen haben. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte daher auch beim Radfahren möglichst auf Alkohol verzichten.

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