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Nach einem Abend in der Kneipe oder auf einer Party neigen viele Menschen dazu, statt einem Taxi doch lieber das Fahrrad für den Nachhauseweg zu nehmen. Doch das kann schnell zu Strafen führen. Je nach Promillewert fallen die Bußen unterschiedlich hoch aus. Außerdem wird auch unterschieden, welche Art von Fahrrad Du fährst.
Von Fabian Huber |
4 Minuten Lesedauer
Damit Du weißt, welche Strafen Dir drohen, wenn Du betrunken Rad fährst, haben wir diese folgend für dich aufgelistet.
Es ist nicht verwunderlich, dass hohe Strafen drohen, wenn man alkoholisiert auf das Fahrrad steigt. Unter Alkoholeinfluss stellen wir auf dem Rad eine Gefahr für uns selbst und andere dar, da wir nicht mehr so schnell reagieren und das Gleichgewicht verlieren können. Auf diese Weise kann es schnell zu schweren Verletzungen kommen.
Dementsprechend ist es kein Kavaliersdelikt, betrunken Rad zu fahren, sondern wird ganz klar als Straftat geahndet. Dadurch fallen auch die zu erwartenden Bußen höher aus.
Obwohl auch Radfahrer im betrunkenen Zustand eine große Gefahr darstellen, dürfen ihre Alkoholwerte im Blut deutlich höher liegen als die von Autofahrern. Kraftfahrzeuge bergen nämlich durch ihr Gewicht und die höheren Geschwindigkeiten ein größeres Verletzungsrisiko.
Was ist der Unterschied zwischen einem Pedelec, S-Pedelec und einem E-Bike?
Bereits ab den geringsten Promillewerten kann eine Radfahrt Konsequenzen haben. Fällst Du mit 0,3 Promille schon durch Deine Fahrweise auf oder verursachst einen Unfall, wird in der Regel eine Anzeige gestellt.
Oft drohen dabei Geldstrafen und sogar zwei Punkte in Flensburg. Je nachdem, wie der Unfall ausfällt, fällt auch die Strafe höher oder niedriger aus. Wenn man öfter unter Alkoholeinfluss auf dem Fahrrad erwischt wird, können höhere Bußen anfallen
Liegt Dein Promillewert unter 1,6, kannst Du von der Polizei nicht an der Weiterfahrt gehindert werden, solange Deine Fahrweise unauffällig ist. Fällst Du in einer Kontrolle mit 1,6 Promille oder mehr auf, wird Dir die Weiterfahrt untersagt und Du kannst mit hohen Strafen rechnen. In der Regel musst Du zur MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) antreten.
Weigerst Du Dich, diese Untersuchung durchführen zu lassen oder fällst durch, wird Dir in den meisten Fällen die Fahrerlaubnis entzogen und Du erhältst 3 Punkte in Flensburg. Gleichzeitig kannst Du mit einer Geldbuße von etwa 30 Tagessätzen rechnen. Es kann sogar dazu kommen, dass Dir das Fahren auf einem Zweirad unbefristet untersagt wird.
Bei Fahranfängern, die mit mehr als 1,6 Promille erwischt werden, wird zusätzlich die Probezeit verlängert.
Pedelecs, die bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h Unterstützung bieten, gelten rechtlich wie nicht-motorisierte Fahrräder. Bei einer Fahrt unter Alkoholeinfluss gelten in diesem Fall also die Strafen, die bereits erläutert wurden.
Für S-Pedelecs und E-Bikes gelten allerdings andere Strafen. Hier erwarten Dich dieselben Konsequenzen wie bei einer alkoholisierten Autofahrt. Ab einem Alkoholwert von 0,5 Promille begehst Du eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille sogar eine Straftat.
Wir wünschen allzeit sichere und unfallfreie Fahrt!
Wer mit hohen Promillewerten Fahrrad fährt, bringt sich selbst und seine Mitmenschen in Gefahr. Alkohol im Blut führt zu verlangsamten Reaktionen und erschwert es, unser Gleichgewicht zu halten. Schon geringe Mengen Alkohol beeinträchtigen die Koordinationsfähigkeit und die räumliche Wahrnehmung – beides essenziell beim Radfahren, vor allem im Straßenverkehr.
Ein weiterer Risikofaktor ist die reduzierte Urteilsfähigkeit: Unter Alkoholeinfluss überschätzt man sich schnell, nimmt Gefahren nicht mehr richtig wahr und trifft unüberlegte Entscheidungen – etwa beim Überqueren einer Kreuzung, beim Abbiegen ohne Schulterblick oder beim Fahren in der Dunkelheit ohne Licht. Auch das Einschätzen von Geschwindigkeiten und Entfernungen wird erschwert, was vor allem im Begegnungsverkehr mit Autos oder anderen Radfahrern zu gefährlichen Situationen führen kann.
Zudem ist ein Fahrrad im betrunkenen Zustand schwerer zu kontrollieren: Das Fahren in gerader Linie wird schwieriger, Schlenker sind häufiger – was insbesondere auf schmalen Radwegen oder in unübersichtlichen Verkehrssituationen schnell zu Unfällen führen kann. Laut Studien steigt das Risiko für schwere Verletzungen beim Radfahren unter Alkoholeinfluss deutlich an, da der Sturzschutz durch Helm oder reflektierende Kleidung oft vernachlässigt wird – und der Körper in einer Schrecksituation schlechter reagiert.
Kurz gesagt: Wer alkoholisiert Fahrrad fährt, gefährdet nicht nur seine eigene Gesundheit, sondern wird auch schnell zur Gefahr für andere. Die oft unterschätzte Kombination aus verminderter Kontrolle, verzögerter Reaktion und riskantem Verhalten macht das Fahren unter Alkoholeinfluss zu einem vermeidbaren Risiko mit potenziell gravierenden Folgen.
Bei E-Bikes, die schneller fahren als 25km/h, gelten dieselben Strafen wie für alkoholisierte Autofahrer. Hier liegt eine Ordnungswidrigkeit ab 0,5 Promille vor und ab 1,1 Promille ist es sogar eine Straftat.
Unabhängig vom Fahrzeugtyp ist es ratsam, nach Alkoholkonsum auf das Führen eines Fahrzeugs zu verzichten. Die rechtlichen Konsequenzen können erheblich sein und neben finanziellen Sanktionen auch den Verlust der Fahrerlaubnis zur Folge haben. Zudem gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.
In Deutschland wird das Fahren unter Cannabiseinfluss rechtlich ähnlich behandelt wie Alkohol am Steuer. Wer nach dem Konsum von Cannabis nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrrad sicher zu führen, kann sich laut § 315c Abs. 1 StGB der Gefährdung des Straßenverkehrs strafbar machen. Dies kann mit einer hohen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Zusätzlich drohen ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Zudem werden solche Verstöße meist mit Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg erfasst.
Seit dem 22. August 2024 gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Wird dieser beim Autofahren überschritten, drohen ein Bußgeld von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Falls zusätzlich Alkohol konsumiert wurde, steigt die Strafe auf 1000 Euro.
Eine Ausnahme von diesen Regelungen gilt für medizinisch verordnetes Cannabis, das beispielsweise zur Behandlung chronischer Schmerzen eingesetzt wird. Hier kann unter bestimmten Voraussetzungen eine strafrechtliche Ahndung entfallen.
Wer nach ein paar Gläsern Wein oder Bier am Abend nicht mehr ganz nüchtern ist, sollte sein E-Bike lieber stehen lassen – und schieben. Denn: Wer alkoholisiert fährt, riskiert nicht nur Punkte, Bußgelder oder sogar den Führerschein, sondern setzt auch sein wertvolles E-Bike und vor allem sich selbst aufs Spiel. Statt aufs Rad zu steigen, gibt es sichere Alternativen: Ein gemütlicher Spaziergang nach Hause, das Nutzen öffentlicher Verkehrsmittel oder ein Anruf bei einem Fahrdienst oder Taxi sind deutlich verantwortungsvollere Entscheidungen. Wer in einer Gruppe unterwegs ist, kann sich auch absprechen: Eine Person bleibt nüchtern und übernimmt das Fahren – ganz nach dem Prinzip des „Designated Driver“. Für kurze Strecken lohnt es sich außerdem, das Rad einfach zu schieben – so kommt man in Bewegung, genießt frische Luft und bleibt gesetzlich auf der sicheren Seite. Wer sein E-Bike liebt, der schiebt – und fährt damit besser.