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Haben Sie auch schon Begriffe wie, Pedelec, S-Pedelec und E-Bike gehört ohne, dass Sie die genauen Unterschiede zuordnen konnten?
Von Fabian Huber |
3 Minuten Lesedauer
Viele Begriffe sind rund um das Thema Elektrofahrrad im Umlauf, dabei gibt es viele Verwechslungen. Heute widmen wir uns den Begrifflichkeiten, um alle Missverständnisse auszuräumen und um einen guten Überblick zu verschaffen für alle E-Bike Interessenten.
Zunächst einmal gilt es zu erfahren, was der Begriff Pedelec bedeutet – es ist ganz einfach eine Abkürzung für Pedal Electric Cycle (Elektrofahrrad). Hier wird der Fahrer mit einer maximalen Motorleistung von 250 Watt bis zu 25 km/h unterstützt. Möchte man schneller fahren, muss die eigene Muskelkraft in Szene gesetzt werden. In mehreren Stufen kann die Unterstützung abhängig von der eigenen Muskelkraft und Trittfrequenz geregelt werden, sodass jeder das richtige Niveau an Unterstützung findet.
Die Definition des Pedelecs ergibt sich aus dem Straßenverkehrsgesetz. Rechtlich ist es dem normalen Fahrrad absolut gleichgestellt. Man benötigt keinen Führerschein, keine Zulassung und auch kein Versicherungskennzeichen. Des Weiteren wird beim Fahren – zumindest rechtlich – kein Helm benötigt und es gibt keine Altersbeschränkung. Das gilt auch dann, wenn das Pedelec über eine Anfahrhilfe bis 6 km/h verfügt. Aussuchen – kaufen – losfahren – Spaß haben (In unserem Onlineshop finden Sie verschiedene Modelle der Kategorie E-Bike Klapprad).
Pedelecs machen ca. 90% des gesamten Elektrofahrradmarktes aus.
Rechtliche Infos findest Du hier
Bei einem S-Pedelec handelt es sich nun nicht mehr um ein Fahrrad, sondern um Kleinkrafträder. Die Funktionsweise ist zwar die Gleiche wie bei einem normalen Pedelec, jedoch wird man bis zu einer Geschwindigkeit von 45km/h unterstützt, mit einer (aktuell) maximalen Motorleistung von 4000 Watt.
Um solch ein schnelles Pedelec fahren zu dürfen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, müssen mindestens 16 Jahre alt sein und müssen dazu noch einen „geeigneten“ Schutzhelm tragen. Bisher ist nicht genau definiert, was unter einem geeignetem Schutzhelm zu verstehen ist. Jedoch gibt es mittlerweile schon einige Helmhersteller, die mit Helmen, mit Motorradnorm werben. Diese sind leicht und gut belüftet und sind somit ideal für das Fahrrad geeignet.
Großer Nachteil: Auf Radwegen darf mit dem S-Pedelec nicht gefahren werden. Auch dann nicht, wenn sie für Mofas freigegeben sind.
Für die S-Pedelecs benötigt der Hersteller eine Betriebserlaubnis beziehungsweise Einzelabnahme vom Kraftfahrtbundesamt (KBA). Sie als Eigentümer, beziehungsweise Halter oder Fahrer benötigen ein Versicherungskennzeichen- der Aufwand beträgt ca. 70 € pro Jahr- und kann bei jeder üblichen Versicherung abgeschlossen werden.
Alle guten Dinge sind drei – somit kommen wir zu unserer letzten Kategorie. Es handelt sich hierbei um das Elektro-Leichtmofa. Das Fahrrad lässt sich mit einem Drehgriff oder Schaltknopf fahren, ohne dabei selbst zu treten – darauf sitzen und losfahren. Das E-Bike (Elektro-Leichtmofa) darf eine Motorleistung von 500 Watt nicht überschreiten und nur bis 20 km/h unterstützen. Möchte man schneller als diese 20 km/h fahren, ist man wieder auf seine eigene Muskelkraft angewiesen.
Wie bereits beim S-Pedelec berichtet, benötigen wir auch beim E-Bike, eine Betriebserlaubnis, eine Mofa-Prüfbescheinigung und ein Versicherungskennzeichen. Eine Helmpflicht besteht allerdings bei E-Bikes nichts. Außerdem spielen sie aktuell am Markt bisher noch keine große Rolle. Allerdings ist ein Aufwärtstrend zu erkennen, bei jungen Heranwachsenden – das Mofa von heute!
Als Schlussbemerkung gilt zu sagen, dass mittlerweile am Elektrofahrradmarkt für jeden etwas Passendes dabei ist, der sich adäquat auf 2 Rädern fortbewegen möchte. Unsere aktuelle Auswahl finden Sie direkt hier im Shop.
Viel Spaß auf den Straßen und allzeit gute Fahrt wünschen Ihnen das Team von MYVELO – Deine E-Bike Plattform.
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