Was ist der Unterschied zwischen Pedelec, S-Pedelec und E-Bike?
Pedelec, S-Pedelec oder E-Bike? Die drei Begriffe werden oft verwechselt, rechtlich sind es aber drei verschiedene Fahrzeugklassen. Hier erfährst Du, was sie unterscheidet – bei Tempo, Führerschein, Helm, Versicherung und Radwegnutzung.
Von Fabian Huber 4 Minuten Lesedauer
„E-Bike“ sagt fast jeder, gemeint ist aber meist ein Pedelec. Rechtlich sind das zwei verschiedene Dinge – und das S-Pedelec ist noch einmal eine eigene Kategorie. E-Bikes standen 2025 für rund 53 Prozent aller in Deutschland verkauften Fahrräder – die allermeisten davon sind Pedelecs. Der Unterschied ist nicht nur eine Wortklauberei: Er entscheidet darüber, ob Du einen Führerschein brauchst, einen Helm tragen musst, ein Versicherungskennzeichen benötigst und ob Du auf dem Radweg fahren darfst.
Die drei Klassen im direkten Vergleich
| Merkmal | Pedelec | S-Pedelec | E-Bike (Elektro-Leichtmofa) |
|---|---|---|---|
| Unterstützung | Nur beim Treten | Nur beim Treten | Auch ohne Treten, per Drehgriff oder Knopf |
| Unterstützt bis | 25 km/h | 45 km/h | 20 km/h |
| Motorleistung | max. 250 W Nenndauerleistung | max. 4.000 W | max. 500 W |
| Rechtlicher Status | Fahrrad | Kleinkraftrad | Leichtmofa |
| Führerschein | Nein | Klasse AM (oder B), ab 16 Jahren | Mofa-Prüfbescheinigung |
| Helmpflicht | Nein | Ja, geeigneter Schutzhelm | Nein |
| Versicherungskennzeichen | Nein | Ja | Ja |
| Betriebserlaubnis | Nein | Ja | Ja |
| Radweg | Erlaubt | Verboten, nur Fahrbahn | Nur wenn für Mofas freigegeben |
| Anhänger, Kindersitz | Wie beim Fahrrad erlaubt | Eingeschränkt, Herstellerfreigabe nötig | Eingeschränkt |
| Verbreitung | Der Regelfall im Handel | Nische | Sehr selten |
Das Pedelec: das „normale“ E-Bike
Pedelec steht für Pedal Electric Cycle. Der Motor unterstützt Dich nur, solange Du selbst in die Pedale trittst, und schaltet sich bei 25 km/h ab. Die Nenndauerleistung beträgt höchstens 250 Watt. Schneller fahren darfst Du – dann aber aus eigener Kraft.
Rechtlich gilt ein Pedelec damit als Fahrrad. Für Dich heißt das:
- kein Führerschein, keine Zulassung, kein Versicherungskennzeichen
- keine Helmpflicht (ein Helm ist trotzdem sinnvoll)
- keine Altersgrenze
- Radwege darfst Du benutzen, teilweise musst Du das sogar
- eine Anfahrhilfe bis 6 km/h ist erlaubt, ohne dass sich der Status ändert
Auch die Promillegrenzen entsprechen denen für Fahrräder. Und weil das Pedelec ein Fahrrad ist, ist keine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben – Schäden an Dritten deckt in der Regel Deine private Haftpflichtversicherung ab.
Nahezu alle E-Bikes im MYVELO Sortiment sind Pedelecs – vom E-Klapprad über das Trekking-E-Bike bis zum E-Mountainbike. Ausführlich erklärt ist die Klasse im Beitrag E-Bike mit 25 km/h.
Das S-Pedelec: schnell, aber mit Auflagen
Das S-Pedelec („S“ für speed) funktioniert technisch genauso wie ein Pedelec – der Motor unterstützt aber bis 45 km/h und darf bis zu 4.000 Watt leisten. Damit ist es rechtlich ein Kleinkraftrad, kein Fahrrad.
Daraus ergeben sich klare Pflichten:
- Fahrerlaubnis: mindestens Klasse AM, Mindestalter 16 Jahre
- Helmpflicht: ein geeigneter Schutzhelm ist vorgeschrieben. Ein normaler Fahrradhelm nach EN 1078 gilt dafür nicht als ausreichend – empfehlenswert sind Helme nach der Norm NTA 8776, die speziell für S-Pedelecs entwickelt wurde
- Versicherungskennzeichen: Die Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Die Beiträge starten je nach Anbieter bei rund 30 Euro pro Jahr, mit Teilkasko liegen sie meist zwischen 70 und 100 Euro
- Betriebserlaubnis des Herstellers
- Radwegverbot: Du musst auf der Fahrbahn fahren – auch dort, wo der Radweg für Mofas freigegeben ist
- Kein Anhängerbetrieb ohne ausdrückliche Freigabe, und in vielen Städten auch keine Mitnahme in Bus und Bahn
Ein S-Pedelec lohnt sich vor allem für Pendler mit längeren Strecken auf Landstraßen. Was das in der Praxis bedeutet, beschreibt der Beitrag Sicher unterwegs mit einem E-Bike mit 45 km/h.
Das E-Bike im engeren Sinn: das Elektro-Leichtmofa
Das, was der Gesetzgeber als E-Bike einordnet, kennt kaum jemand: ein Elektro-Leichtmofa, das auch ohne Treten fährt. Über Drehgriff oder Knopf beschleunigt es bis 20 km/h, die Motorleistung liegt bei maximal 500 Watt.
Auch hier brauchst Du eine Betriebserlaubnis, ein Versicherungskennzeichen und eine Mofa-Prüfbescheinigung. Eine Helmpflicht besteht dagegen nicht. Auf Radwegen darfst Du nur fahren, wenn diese für Mofas freigegeben sind.
In der Praxis spielen solche Fahrzeuge kaum eine Rolle – deshalb ist mit „E-Bike“ im Alltag fast immer ein Pedelec gemeint.
Welche Klasse passt zu Dir?
| Du willst … | Passende Klasse |
|---|---|
| entspannt pendeln, einkaufen, Touren fahren | Pedelec |
| ohne Führerschein und Bürokratie losfahren | Pedelec |
| täglich 20 km und mehr auf Landstraßen pendeln | S-Pedelec |
| im Gelände unterwegs sein | Pedelec (E-MTB) |
| gar nicht treten | E-Bike / Leichtmofa – dann lohnt oft auch der Blick auf einen E-Roller |
Häufige Missverständnisse
- „E-Bike fährt von allein“ – stimmt nur für das Leichtmofa. Pedelecs unterstützen ausschließlich beim Treten.
- „Für ein E-Bike braucht man einen Führerschein“ – für Pedelecs nicht. Mehr dazu: E-Bike fahren ohne Führerschein.
- „Mit dem S-Pedelec darf ich auf den Radweg“ – nein, auch nicht auf für Mofas freigegebenen Radwegen.
- „250 Watt sind die Maximalleistung“ – die 250 Watt beziehen sich auf die Nenndauerleistung. Kurzzeitig dürfen Motoren mehr leisten, mehr dazu in 250, 500 oder 750 Watt.
- „Ein Pedelec muss versichert werden“ – Pflicht ist das nicht. Sinnvoll ist eine Fahrradversicherung gegen Diebstahl trotzdem.
Fazit
Die Unterscheidung ist schnell erklärt: Das Pedelec ist rechtlich ein Fahrrad und unterstützt bis 25 km/h nur beim Treten. Das S-Pedelec unterstützt bis 45 km/h und ist ein Kleinkraftrad mit Führerschein-, Helm- und Versicherungspflicht. Das E-Bike im juristischen Sinn fährt ohne Treten und ist ein Leichtmofa.
Für die allermeisten Fahrerinnen und Fahrer ist das Pedelec die richtige Wahl – es verbindet elektrische Unterstützung mit allen Freiheiten des Fahrrads. Eine Übersicht der Modelle findest Du bei den MYVELO E-Bikes.
Quellen & Referenzen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 1 "Pedelecs mit maximal 250 W Nenndauerleistung und Unterstützung bis 25 km/h gelten rechtlich als Fahrrad". https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__1.html
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 21a Absatz 2 "Helmpflicht für Krafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h". https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21a.html
Weitere Infos und Häufige Fragen zu Häufige Fragen zu Pedelec, S-Pedelec und E-Bike
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