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Was ist der Unterschied zwischen Pedelec, S-Pedelec und E-Bike?

Pedelec, S-Pedelec oder E-Bike? Die drei Begriffe werden oft verwechselt, rechtlich sind es aber drei verschiedene Fahrzeugklassen. Hier erfährst Du, was sie unterscheidet – bei Tempo, Führerschein, Helm, Versicherung und Radwegnutzung.

Von Fabian Huber 4 Minuten Lesedauer

Unterschied zwischen einem Pedelec, S-Pedelec und E-Bike
Über den Autor Fabian Huber

Fabian ist Mitgründer von MYVELO und leidenschaftlicher Radsportler. Seine Erfahrung aus tausenden gefahrenen Kilometern und Wettkämpfen in der Rennrad-Bundesliga prägt bis heute seine Arbeit. Fabian beschäftigt sich intensiv mit Themen wie Fahrtechnik, Trainingssteuerung, Materialkunde und Bike-Ergonomie. Sein Anspruch: Fahrräder und E-Bikes zu entwickeln, die im Alltag genauso überzeugen wie im sportlichen Einsatz. Die Inhalte von Fabian basieren auf eigener Praxiserfahrung, technischem Know-how und dem direkten Austausch mit Kunden von MYVELO. Jetzt mehr zu MYVELO erfahren

Veröffentlicht: 8. April 2021  |  Aktualisiert: 17. September 2026

„E-Bike“ sagt fast jeder, gemeint ist aber meist ein Pedelec. Rechtlich sind das zwei verschiedene Dinge – und das S-Pedelec ist noch einmal eine eigene Kategorie. E-Bikes standen 2025 für rund 53 Prozent aller in Deutschland verkauften Fahrräder – die allermeisten davon sind Pedelecs. Der Unterschied ist nicht nur eine Wortklauberei: Er entscheidet darüber, ob Du einen Führerschein brauchst, einen Helm tragen musst, ein Versicherungskennzeichen benötigst und ob Du auf dem Radweg fahren darfst.


Die drei Klassen im direkten Vergleich

Merkmal Pedelec S-Pedelec E-Bike (Elektro-Leichtmofa)
Unterstützung Nur beim Treten Nur beim Treten Auch ohne Treten, per Drehgriff oder Knopf
Unterstützt bis 25 km/h 45 km/h 20 km/h
Motorleistung max. 250 W Nenndauerleistung max. 4.000 W max. 500 W
Rechtlicher Status Fahrrad Kleinkraftrad Leichtmofa
Führerschein Nein Klasse AM (oder B), ab 16 Jahren Mofa-Prüfbescheinigung
Helmpflicht Nein Ja, geeigneter Schutzhelm Nein
Versicherungskennzeichen Nein Ja Ja
Betriebserlaubnis Nein Ja Ja
Radweg Erlaubt Verboten, nur Fahrbahn Nur wenn für Mofas freigegeben
Anhänger, Kindersitz Wie beim Fahrrad erlaubt Eingeschränkt, Herstellerfreigabe nötig Eingeschränkt
Verbreitung Der Regelfall im Handel Nische Sehr selten

Das Pedelec: das „normale“ E-Bike

MYVELO E-Bike

Pedelec steht für Pedal Electric Cycle. Der Motor unterstützt Dich nur, solange Du selbst in die Pedale trittst, und schaltet sich bei 25 km/h ab. Die Nenndauerleistung beträgt höchstens 250 Watt. Schneller fahren darfst Du – dann aber aus eigener Kraft.

Rechtlich gilt ein Pedelec damit als Fahrrad. Für Dich heißt das:

  • kein Führerschein, keine Zulassung, kein Versicherungskennzeichen
  • keine Helmpflicht (ein Helm ist trotzdem sinnvoll)
  • keine Altersgrenze
  • Radwege darfst Du benutzen, teilweise musst Du das sogar
  • eine Anfahrhilfe bis 6 km/h ist erlaubt, ohne dass sich der Status ändert

Auch die Promillegrenzen entsprechen denen für Fahrräder. Und weil das Pedelec ein Fahrrad ist, ist keine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben – Schäden an Dritten deckt in der Regel Deine private Haftpflichtversicherung ab.

Nahezu alle E-Bikes im MYVELO Sortiment sind Pedelecs – vom E-Klapprad über das Trekking-E-Bike bis zum E-Mountainbike. Ausführlich erklärt ist die Klasse im Beitrag E-Bike mit 25 km/h.


Das S-Pedelec: schnell, aber mit Auflagen

Das S-Pedelec („S“ für speed) funktioniert technisch genauso wie ein Pedelec – der Motor unterstützt aber bis 45 km/h und darf bis zu 4.000 Watt leisten. Damit ist es rechtlich ein Kleinkraftrad, kein Fahrrad.

Daraus ergeben sich klare Pflichten:

  • Fahrerlaubnis: mindestens Klasse AM, Mindestalter 16 Jahre
  • Helmpflicht: ein geeigneter Schutzhelm ist vorgeschrieben. Ein normaler Fahrradhelm nach EN 1078 gilt dafür nicht als ausreichend – empfehlenswert sind Helme nach der Norm NTA 8776, die speziell für S-Pedelecs entwickelt wurde
  • Versicherungskennzeichen: Die Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Die Beiträge starten je nach Anbieter bei rund 30 Euro pro Jahr, mit Teilkasko liegen sie meist zwischen 70 und 100 Euro
  • Betriebserlaubnis des Herstellers
  • Radwegverbot: Du musst auf der Fahrbahn fahren – auch dort, wo der Radweg für Mofas freigegeben ist
  • Kein Anhängerbetrieb ohne ausdrückliche Freigabe, und in vielen Städten auch keine Mitnahme in Bus und Bahn

Ein S-Pedelec lohnt sich vor allem für Pendler mit längeren Strecken auf Landstraßen. Was das in der Praxis bedeutet, beschreibt der Beitrag Sicher unterwegs mit einem E-Bike mit 45 km/h.


Das E-Bike im engeren Sinn: das Elektro-Leichtmofa

Das, was der Gesetzgeber als E-Bike einordnet, kennt kaum jemand: ein Elektro-Leichtmofa, das auch ohne Treten fährt. Über Drehgriff oder Knopf beschleunigt es bis 20 km/h, die Motorleistung liegt bei maximal 500 Watt.

Auch hier brauchst Du eine Betriebserlaubnis, ein Versicherungskennzeichen und eine Mofa-Prüfbescheinigung. Eine Helmpflicht besteht dagegen nicht. Auf Radwegen darfst Du nur fahren, wenn diese für Mofas freigegeben sind.

In der Praxis spielen solche Fahrzeuge kaum eine Rolle – deshalb ist mit „E-Bike“ im Alltag fast immer ein Pedelec gemeint.


Welche Klasse passt zu Dir?

Du willst … Passende Klasse
entspannt pendeln, einkaufen, Touren fahren Pedelec
ohne Führerschein und Bürokratie losfahren Pedelec
täglich 20 km und mehr auf Landstraßen pendeln S-Pedelec
im Gelände unterwegs sein Pedelec (E-MTB)
gar nicht treten E-Bike / Leichtmofa – dann lohnt oft auch der Blick auf einen E-Roller

Häufige Missverständnisse

  • „E-Bike fährt von allein“ – stimmt nur für das Leichtmofa. Pedelecs unterstützen ausschließlich beim Treten.
  • „Für ein E-Bike braucht man einen Führerschein“ – für Pedelecs nicht. Mehr dazu: E-Bike fahren ohne Führerschein.
  • „Mit dem S-Pedelec darf ich auf den Radweg“ – nein, auch nicht auf für Mofas freigegebenen Radwegen.
  • „250 Watt sind die Maximalleistung“ – die 250 Watt beziehen sich auf die Nenndauerleistung. Kurzzeitig dürfen Motoren mehr leisten, mehr dazu in 250, 500 oder 750 Watt.
  • „Ein Pedelec muss versichert werden“ – Pflicht ist das nicht. Sinnvoll ist eine Fahrradversicherung gegen Diebstahl trotzdem.

Fazit

Die Unterscheidung ist schnell erklärt: Das Pedelec ist rechtlich ein Fahrrad und unterstützt bis 25 km/h nur beim Treten. Das S-Pedelec unterstützt bis 45 km/h und ist ein Kleinkraftrad mit Führerschein-, Helm- und Versicherungspflicht. Das E-Bike im juristischen Sinn fährt ohne Treten und ist ein Leichtmofa.

Für die allermeisten Fahrerinnen und Fahrer ist das Pedelec die richtige Wahl – es verbindet elektrische Unterstützung mit allen Freiheiten des Fahrrads. Eine Übersicht der Modelle findest Du bei den MYVELO E-Bikes.

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Quellen & Referenzen

Weitere Infos und Häufige Fragen zu Häufige Fragen zu Pedelec, S-Pedelec und E-Bike

Lass Dich von Fahrrad-Enthusiasten beraten

Beim Pedelec unterstützt der Motor nur, während Du in die Pedale trittst, und schaltet sich bei 25 km/h ab – rechtlich ist es ein Fahrrad. Ein E-Bike im juristischen Sinn fährt auch ohne Treten per Drehgriff bis 20 km/h und gilt als Leichtmofa mit Versicherungskennzeichen und Mofa-Prüfbescheinigung. Im Alltag ist mit „E-Bike“ aber fast immer ein Pedelec gemeint.

Ja. Für ein S-Pedelec brauchst Du mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse AM und musst mindestens 16 Jahre alt sein. Ein Autoführerschein der Klasse B schließt die Klasse AM mit ein.

Ja, ein geeigneter Schutzhelm ist vorgeschrieben, weil das S-Pedelec als Kleinkraftrad gilt. Ein gewöhnlicher Fahrradhelm erfüllt diese Anforderung nicht sicher. Empfehlenswert sind Helme nach der Norm NTA 8776, die für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt sind.

Nein. S-Pedelecs müssen auf der Fahrbahn fahren, auch wenn ein Radweg für Mofas freigegeben ist. Außerorts kann die Radwegnutzung im Einzelfall durch Beschilderung erlaubt sein – im Zweifel gilt: Fahrbahn.

Die Pflicht-Haftpflicht mit Versicherungskennzeichen ist je nach Anbieter ab etwa 30 Euro pro Jahr zu haben. Mit Teilkasko, die zum Beispiel Diebstahl abdeckt, liegen die Beiträge meist zwischen 70 und 100 Euro jährlich. Das Kennzeichen selbst ist im Beitrag enthalten.

Nein. Die 250 Watt bezeichnen die maximale Nenndauerleistung, also die Leistung, die der Motor dauerhaft abgeben darf. Kurzzeitige Spitzenwerte liegen bei vielen Motoren deutlich darüber, ohne dass die Einstufung als Fahrrad verloren geht.

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