Zu Inhalt springen
Kostenfreier Versand und Rückversand*
Fachwerkstatt in Deiner Nähe
Kostenfreier Versand und Rückversand*
Fachwerkstatt in Deiner Nähe
Sprache

E-Bike oder Mofa? Wann Du ohne Treten fahren darfst

Bevor wir klären, wann Du ohne Treten fahren darfst, solltest Du die verschiedenen Kategorien von E-Bikes kennen:

Von Isatou Schulz 3 Minuten Lesedauer

Mofa oder MYVELO E-Bike?
Über die Autorin Isatou Schulz

Aufgewachsen in der Fahrradstadt Münster, hat Isatou von klein auf eine tiefe Leidenschaft für Fahrräder entwickelt, die seitdem ein fester Bestandteil ihres Lebens ist. Diese Begeisterung begleitet sie jeden Tag und spiegelt sich nun auch in ihrem Beruf wider. Ihre umfassende Expertise im Bereich Fahrräder und E-Bikes macht sie zur idealen Ansprechpartnerin für alle, die Wert auf Qualität und Innovation legen. Isatou verbindet ihre persönliche Leidenschaft mit professionellem Know-how und setzt sich engagiert dafür ein, die Welt des Fahrradfahrens für andere zugänglicher und spannender zu gestalten.

Veröffentlicht: 27. Februar 2025  |  Aktualisiert: 29. Oktober 2026

Die verschiedenen Arten von E-Bikes

Bevor wir klären, wann Du ohne Treten fahren darfst, solltest Du die verschiedenen Kategorien von E-Bikes kennen:

  1. Pedelecs (bis 25 km/h)
  2. S-Pedelecs (bis 45 km/h)
  3. E-Bikes mit Gasgriff oder Drehgriff

Pedelecs: Unterstützung bis 25 km/h

Fatbike sehen aus wie Mofas

Die meisten E-Bikes auf dem Markt sind sogenannte Pedelecs. Sie unterstützen Dich nur dann mit Motorleistung, wenn Du in die Pedale trittst. Ohne Treten gibt es keine Motorunterstützung. Die Motorleistung ist auf 250 Watt Nennleistung begrenzt, die Unterstützung endet bei 25 km/h. Du brauchst weder eine Zulassung noch ein Versicherungskennzeichen. Diese Art von E-Bike zählt rechtlich als Fahrrad. Eine Schiebe- oder Anfahrhilfe bis 6 km/h ist erlaubt, ohne dass das Rad seinen Status verliert.

S-Pedelecs: Schneller unterwegs, aber mit Regeln

S-Pedelecs sind leistungsstärkere Varianten, die eine Unterstützung bis zu 45 km/h bieten. Allerdings gelten sie nicht mehr als Fahrräder, sondern als Kleinkrafträder. Du benötigst daher ein Versicherungskennzeichen, eine Fahrerlaubnis (mindestens Klasse AM) und musst einen Helm tragen. Auch hier gilt: Ohne Treten gibt es keine Unterstützung durch den Motor.

E-Bikes mit Gasgriff: Fahren ohne Treten

Gasgriff am E-Bike

Anders sieht es bei E-Bikes mit Gasgriff oder Drehgriff aus. Diese Modelle können aus dem Stand ohne Pedalunterstützung fahren. Sie gelten nicht mehr als Fahrräder, sondern als Leichtmofas, Mofas oder Kleinkrafträder. Die Regeln dafür:

  • Bis 20 km/h: Als Leichtmofa eingestuft, Versicherungskennzeichen erforderlich, Helm empfohlen, aber nicht vorgeschrieben
  • Bis 25 km/h: Als Mofa eingestuft, Helm Pflicht, Versicherungskennzeichen erforderlich
  • Bis 45 km/h: Als Kleinkraftrad eingestuft, Führerschein Klasse AM, Helm Pflicht und Versicherungskennzeichen erforderlich

Solche Fahrzeuge sind also eher mit einem Mofa vergleichbar als mit einem klassischen E-Bike.

Rechtliche Situation in Deutschland: Ab welchem Alter darf man was fahren?

E-Bike vs Mofa

Die Nutzung von E-Bikes und Mofas ist in Deutschland an bestimmte Altersvorgaben und Führerscheinregelungen gebunden:

  • Pedelecs (bis 25 km/h): Keine Altersbeschränkung, da sie als Fahrräder gelten.
  • S-Pedelecs (bis 45 km/h): Mindestalter 16 Jahre, erforderlich ist mindestens ein Führerschein der Klasse AM.
  • E-Bikes mit Gasgriff bis 20 km/h (Leichtmofa): Mindestalter 15 Jahre, benötigt eine Mofa-Prüfbescheinigung.
  • E-Bikes mit Gasgriff bis 25 km/h (Mofa): Mindestalter 15 Jahre, ebenfalls mit Mofa-Prüfbescheinigung.
  • E-Bikes mit Gasgriff bis 45 km/h (Kleinkraftrad): Mindestalter 16 Jahre, Führerschein der Klasse AM erforderlich.

Für Mofas und Leichtmofas brauchst Du keinen Führerschein, aber eine Prüfbescheinigung. Du legst dafür eine theoretische Prüfung nach einer Ausbildung bei einer Fahrschule ab. Wer bereits einen Führerschein besitzt, braucht sie nicht. Kinder unter 15 Jahren dürfen weder Mofas noch Leichtmofas fahren, sondern nur klassische Fahrräder oder Pedelecs. Wer ohne entsprechende Fahrerlaubnis oder Versicherung ein schnelles E-Bike oder Mofa fährt, riskiert ein Bußgeld oder sogar strafrechtliche Konsequenzen.

E-Bike oder Mofa: Was ist die bessere Wahl?

E-Bike Natur

Die Entscheidung zwischen einem E-Bike und einem Mofa hängt von Deinen Bedürfnissen ab:

  • E-Bike (Pedelec): Perfekt für sportliche Fahrer, die fit bleiben wollen und ein rechtlich unkompliziertes Verkehrsmittel suchen.
  • S-Pedelec: Ideal für Pendler, die lange Strecken schneller zurücklegen wollen, aber kein Problem mit Helm- und Versicherungspflicht haben.
  • E-Bike mit Gasgriff / Mofa: Geeignet für alle, die ohne Treten fahren möchten und ein bequemes, motorisiertes Fahrzeug suchen.

Fazit

Wenn Du ohne Treten fahren möchtest, brauchst Du ein E-Bike mit Gasgriff oder gleich ein Mofa. Beachte jedoch, dass solche Modelle versicherungspflichtig sind und eine Prüfbescheinigung oder Fahrerlaubnis erfordern. Ein klassisches Pedelec oder S-Pedelec hingegen unterstützt Dich nur, wenn Du in die Pedale trittst. Überlege Dir also gut, welche Variante am besten zu Deinem Alltag passt!

Mythos E-Bike Akku: Schadet häufiges regelmäßiges Laden dem E-Bike Akku?

Quellen & Referenzen

Weitere Infos und Häufige Fragen zu E-Bike oder Mofa? Wann Du ohne Treten fahren darfst

Lass Dich von Fahrrad-Enthusiasten beraten

Nein. Beim Pedelec unterstützt der Motor nur, solange Du in die Pedale trittst. Eine Ausnahme ist die Schiebe- oder Anfahrhilfe, die bis 6 km/h ohne Treten fahren darf.

Nein. Sobald der Motor ohne Treten über 6 km/h beschleunigt, gilt das Fahrzeug als Kraftfahrzeug. Je nach Höchstgeschwindigkeit ist es ein Leichtmofa, ein Mofa oder ein Kleinkraftrad.

Nein, aber eine Prüfbescheinigung. Du brauchst sie ab 15 Jahren nach einer Ausbildung und einer theoretischen Prüfung. Wer einen Führerschein der Klasse AM oder B besitzt, braucht sie nicht.

Beim Mofa mit bis zu 25 km/h ist ein Helm Pflicht. Beim Leichtmofa bis 20 km/h besteht keine Helmpflicht, ein Helm wird aber empfohlen.[^5]

Ja, für Leichtmofa, Mofa und S-Pedelec. Das Kennzeichen weist die Haftpflichtversicherung nach und wird jedes Jahr zum 1. März erneuert. Für ein normales Pedelec brauchst Du keines.

Leichtmofa und Mofa ab 15 Jahren mit Prüfbescheinigung. Für ein Kleinkraftrad bis 45 km/h brauchst Du mindestens 16 Jahre und die Klasse AM.

Du fährst dann ein Kraftfahrzeug ohne Versicherungsschutz und gegebenenfalls ohne Fahrerlaubnis. Das kann ein Bußgeld oder eine Strafanzeige nach sich ziehen. Bei einem Unfall haftest Du selbst.

Diese Artikel könnten Dich auch interessieren