E-Bike oder Mofa? Wann Du ohne Treten fahren darfst
Bevor wir klären, wann Du ohne Treten fahren darfst, solltest Du die verschiedenen Kategorien von E-Bikes kennen:
Von Isatou Schulz 3 Minuten Lesedauer
Die verschiedenen Arten von E-Bikes
Bevor wir klären, wann Du ohne Treten fahren darfst, solltest Du die verschiedenen Kategorien von E-Bikes kennen:
- Pedelecs (bis 25 km/h)
- S-Pedelecs (bis 45 km/h)
- E-Bikes mit Gasgriff oder Drehgriff
Pedelecs: Unterstützung bis 25 km/h

Die meisten E-Bikes auf dem Markt sind sogenannte Pedelecs. Sie unterstützen Dich nur dann mit Motorleistung, wenn Du in die Pedale trittst. Ohne Treten gibt es keine Motorunterstützung. Die Motorleistung ist auf 250 Watt Nennleistung begrenzt, die Unterstützung endet bei 25 km/h. Du brauchst weder eine Zulassung noch ein Versicherungskennzeichen. Diese Art von E-Bike zählt rechtlich als Fahrrad. Eine Schiebe- oder Anfahrhilfe bis 6 km/h ist erlaubt, ohne dass das Rad seinen Status verliert.
S-Pedelecs: Schneller unterwegs, aber mit Regeln
S-Pedelecs sind leistungsstärkere Varianten, die eine Unterstützung bis zu 45 km/h bieten. Allerdings gelten sie nicht mehr als Fahrräder, sondern als Kleinkrafträder. Du benötigst daher ein Versicherungskennzeichen, eine Fahrerlaubnis (mindestens Klasse AM) und musst einen Helm tragen. Auch hier gilt: Ohne Treten gibt es keine Unterstützung durch den Motor.
E-Bikes mit Gasgriff: Fahren ohne Treten

Anders sieht es bei E-Bikes mit Gasgriff oder Drehgriff aus. Diese Modelle können aus dem Stand ohne Pedalunterstützung fahren. Sie gelten nicht mehr als Fahrräder, sondern als Leichtmofas, Mofas oder Kleinkrafträder. Die Regeln dafür:
- Bis 20 km/h: Als Leichtmofa eingestuft, Versicherungskennzeichen erforderlich, Helm empfohlen, aber nicht vorgeschrieben
- Bis 25 km/h: Als Mofa eingestuft, Helm Pflicht, Versicherungskennzeichen erforderlich
- Bis 45 km/h: Als Kleinkraftrad eingestuft, Führerschein Klasse AM, Helm Pflicht und Versicherungskennzeichen erforderlich
Solche Fahrzeuge sind also eher mit einem Mofa vergleichbar als mit einem klassischen E-Bike.
Rechtliche Situation in Deutschland: Ab welchem Alter darf man was fahren?

Die Nutzung von E-Bikes und Mofas ist in Deutschland an bestimmte Altersvorgaben und Führerscheinregelungen gebunden:
- Pedelecs (bis 25 km/h): Keine Altersbeschränkung, da sie als Fahrräder gelten.
- S-Pedelecs (bis 45 km/h): Mindestalter 16 Jahre, erforderlich ist mindestens ein Führerschein der Klasse AM.
- E-Bikes mit Gasgriff bis 20 km/h (Leichtmofa): Mindestalter 15 Jahre, benötigt eine Mofa-Prüfbescheinigung.
- E-Bikes mit Gasgriff bis 25 km/h (Mofa): Mindestalter 15 Jahre, ebenfalls mit Mofa-Prüfbescheinigung.
- E-Bikes mit Gasgriff bis 45 km/h (Kleinkraftrad): Mindestalter 16 Jahre, Führerschein der Klasse AM erforderlich.
Für Mofas und Leichtmofas brauchst Du keinen Führerschein, aber eine Prüfbescheinigung. Du legst dafür eine theoretische Prüfung nach einer Ausbildung bei einer Fahrschule ab. Wer bereits einen Führerschein besitzt, braucht sie nicht. Kinder unter 15 Jahren dürfen weder Mofas noch Leichtmofas fahren, sondern nur klassische Fahrräder oder Pedelecs. Wer ohne entsprechende Fahrerlaubnis oder Versicherung ein schnelles E-Bike oder Mofa fährt, riskiert ein Bußgeld oder sogar strafrechtliche Konsequenzen.
E-Bike oder Mofa: Was ist die bessere Wahl?

Die Entscheidung zwischen einem E-Bike und einem Mofa hängt von Deinen Bedürfnissen ab:
- E-Bike (Pedelec): Perfekt für sportliche Fahrer, die fit bleiben wollen und ein rechtlich unkompliziertes Verkehrsmittel suchen.
- S-Pedelec: Ideal für Pendler, die lange Strecken schneller zurücklegen wollen, aber kein Problem mit Helm- und Versicherungspflicht haben.
- E-Bike mit Gasgriff / Mofa: Geeignet für alle, die ohne Treten fahren möchten und ein bequemes, motorisiertes Fahrzeug suchen.
Fazit
Wenn Du ohne Treten fahren möchtest, brauchst Du ein E-Bike mit Gasgriff oder gleich ein Mofa. Beachte jedoch, dass solche Modelle versicherungspflichtig sind und eine Prüfbescheinigung oder Fahrerlaubnis erfordern. Ein klassisches Pedelec oder S-Pedelec hingegen unterstützt Dich nur, wenn Du in die Pedale trittst. Überlege Dir also gut, welche Variante am besten zu Deinem Alltag passt!
Quellen & Referenzen
- Gesetze im Internet "§ 1 StVG: Begriffsbestimmung Elektrofahrrad (250 W, 25 km/h, Anfahrhilfe bis 6 km/h)". https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__1.html
- Gesetze im Internet "§ 21a StVO: Sicherheitsgurte, Schutzhelme". https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21a.html
- Gesetze im Internet "§ 10 FeV: Mindestalter". https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__10.html
- Gesetze im Internet "§ 5 FeV: Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas". https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__5.html
- Gesetze im Internet "§ 4 FeV: Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge (Mofa, Leichtmofa)". https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html
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