Zu Inhalt springen
Kostenfreier Versand und Rückversand*
< 15km zum nächsten Servicepoint
Kostenfreier Versand und Rückversand*
< 15km zum nächsten Servicepoint
Sprache

Klapprad im ÖPNV: Regeln, Tipps und Rechte für Bus & Bahn

Wer in der Stadt unterwegs ist, weiß: Mit dem Fahrrad kommt man flexibel ans Ziel – aber was, wenn man auch mal auf Bus und Bahn umsteigen muss? Genau hier zeigen Klappräder ihre Stärken. Sie lassen sich schnell falten, einfach tragen und gelten vielerorts sogar nicht als reguläres Fahrrad. Doch was gilt eigentlich genau im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV)? Wir klären auf.

Von Helena Burgardt  |  2 Minuten Lesedauer

Klapprad im ÖPNV
Über die Autorin Helena Burgardt

Aus dem malerischen Schwarzwald stammend, bringt Helena Burgardt ihre Leidenschaft für Natur und Ästhetik in die Welt des Marketings. Mit einem Auge für aufregende Produkte und einem Herz für die Fahrradbranche schreibt sie über Innovationen, Trends und die Zukunft der Mobilität. Ihre Begeisterung für die faszinierende Entwicklung der Fahrradwelt ist ansteckend – und das spürt man in jedem ihrer Texte!

Veröffentlicht: 14. August 2025

Klapprad ist nicht gleich Fahrrad – oder doch?

Die gute Nachricht zuerst: Zusammengefaltete Klappräder gelten in vielen Verkehrsverbünden nicht als Fahrrad, sondern eher als Gepäckstück. Das bedeutet:
🔹 Kein extra Fahrradticket nötig
🔹 Mitnahme oft kostenlos
🔹 Weniger Konflikte mit Mitreisenden oder Kontrolleuren

Allerdings: Die Regeln unterscheiden sich je nach Region und Verkehrsbetrieb.


Regelungen im Überblick

Verkehrsverbund Klapprad gefaltet erlaubt? Ticket nötig?
BVG (Berlin) ✅ Ja, wie Gepäck ❌ Nein
MVV (München) ✅ Ja, wie Gepäck ❌ Nein
HVV (Hamburg) ✅ Ja, wie Handgepäck ❌ Nein
VRR (NRW) ✅ Ja, wenn gefaltet ❌ Nein
VVS (Stuttgart) ✅ Ja, wenn gefaltet ❌ Nein
DB Regio (Nahverkehr bundesweit) ✅ Ja, wenn gefaltet ❌ Nein

Tipp: Auf den Webseiten der Verkehrsverbünde findest du meist die genauen Bestimmungen unter „Fahrradmitnahme“ oder „Beförderungsbedingungen“.


Worauf muss man achten?

Auch wenn die Mitnahme erlaubt ist, gelten bestimmte Spielregeln:

  • Kompakt falten: Das Rad sollte wirklich als Gepäckstück durchgehen – kein halbfaltbares „Monster“ mit abstehenden Pedalen.

  • Sauberkeit: Schlammige Reifen oder ölige Ketten sind keine guten Reisebegleiter. Nutze ggf. eine Transporttasche.

  • Stoßzeiten vermeiden: Auch wenn erlaubt, ist Rücksicht gefragt – insbesondere in vollen Bahnen.

  • Sicherheit beim Ein- und Ausstieg: Achte darauf, dein Rad nicht in Türen oder Gängen zu verkeilen.

Vorteile für Studierende und Pendler

  • Kosten sparen: Kein extra Ticket = mehr Budget fürs WG-Leben.

  • Flexibilität: Uni zu weit von der Bahnstation? Kein Problem – ausklappen, losradeln.

  • Zeitgewinn: Kein Warten auf Anschlussbusse – du bist dein eigener Zubringer.

  • Kein Parkplatzproblem: Vor allem in Uninähe ein echter Vorteil.

Fazit: Ideal für Stadt, Uni und unterwegs

Das Klapprad ist wie gemacht für multimodale Mobilität. In vielen Verkehrsverbünden genießt man mit einem kompakten Faltbike klare Vorteile gegenüber normalen Fahrrädern – ganz ohne Mehrkosten. Wer clever kombiniert, spart nicht nur Zeit, sondern auch Nerven.

Bevor du losfährst, schau kurz in die Beförderungsbedingungen deines Verkehrsverbunds – und dann heißt es: falten, einsteigen, losfahren.

👉 Tipp zum Schluss:
Falls du regelmäßig mit Bahn und Klapprad pendelst, lohnt sich ein Modell mit Tragegriff oder Transporttasche – das erleichtert den Alltag und sorgt für einen sauberen Auftritt.

Kadenz & RPM beim E-Bike: Was bringt die Trittfrequenz-Anzeige auf dem Display?

Diese Artikel könnten Dich auch interessieren