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Die E-Bike Zulassung regelt, ob ein Elektrofahrrad wie ein Fahrrad oder wie ein Kraftfahrzeug behandelt wird. Entscheidend sind Motorleistung, Tretunterstützung und die Geschwindigkeit, bis zu der der Motor unterstützt. Ein normales Pedelec braucht keine Zulassung, ein S-Pedelec mit 45 km/h dagegen schon.
Rechtlich gilt ein Elektrofahrrad nur dann als Fahrrad, wenn es die Kriterien des § 1 Abs. 3 StVG erfüllt: Der Motor leistet höchstens 250 Watt Nenndauerleistung, unterstützt nur beim Treten und regelt bei 25 km/h ab. Die Schiebehilfe darf bis 6 km/h ohne Pedalieren fahren. Alles darüber ist ein Kraftfahrzeug.
| Typ | Unterstützung | Rechtlich | Zulassung / Kennzeichen | Führerschein | Helm |
|---|---|---|---|---|---|
| Pedelec | bis 25 km/h, max. 250 W | Fahrrad | keine | keiner | freiwillig |
| S-Pedelec | bis 45 km/h, max. 4 kW | Kleinkraftrad | Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen | Klasse AM, ab 16 Jahren | Pflicht |
| E-Bike mit Gasgriff (über 6 km/h) | 25 bis 45 km/h | Mofa oder Kleinkraftrad | je nach Bauart | Mofa-Prüfbescheinigung oder Klasse AM | ab 20 km/h Pflicht |
Im Alltag heißt „E-Bike" fast immer Pedelec. Den Unterschied der Begriffe erklärt der Artikel Was ist der Unterschied zwischen Pedelec, S-Pedelec und E-Bike?
Ein S-Pedelec gilt als Kleinkraftrad (Fahrzeugklasse L1e-B) und braucht deshalb mehrere Nachweise:
Unabhängig von der Kategorie muss jedes E-Bike verkehrssicher ausgestattet sein. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verlangt unter anderem:
Ein Pedelec bleibt nur ein Fahrrad, solange es die Grenzwerte einhält. Wer den Motor per Tuningbox oder Software entdrosselt, damit er über 25 km/h unterstützt, baut ein Kraftfahrzeug ohne Betriebserlaubnis. Die Folgen sind:
Für das übliche Pedelec bis 25 km/h brauchst Du weder Zulassung noch Führerschein oder Versicherungskennzeichen. Erst ab 25 km/h mit Motorunterstützung oder bei einem Motor ohne Tretpflicht wird aus dem Fahrrad ein Kraftfahrzeug mit Betriebserlaubnis, Kennzeichen, Führerschein und Helmpflicht.
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