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Dienstfahrrad: Ein Gewinn für Arbeitgeber und Arbeitnehmer – So spart Ihr Kosten und fördert Nachhaltigkeit

Dieser Beitrag beleuchtet, wie sich die Überlassung von Dienstfahrrädern (E-Bikes, Fahrräder, Mountainbikes) auf beiden Seiten auszahlt und wie Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen davon profitieren können.

Von Vincent Augustin  |  4 Minuten Lesedauer

Dienstfahrrad: Ein Gewinn für Arbeitgeber und Arbeitnehmer – So spart Ihr Kosten und fördert Nachhaltigkeit
Über den Autor Vincent Augustin

Vincent hat MYVELO gemeinsam mit Fabian gegründet. Die beiden verbindet eine langjährige Leidenschaft zum Radsport. Gemeinsam sind sie tausende von Kilometern gefahren und haben in der Rennrad-Bundesliga um Siege gekämpft. Aus der langjährigen Erfahrung und dem Wissen, was ein gutes Fahrrad ausmacht, ist die Idee entstanden, MYVELO zu gründen. Jetzt mehr zu MYVELO erfahren

Veröffentlicht: 23. September 2024

Mit einem Dienstfahrrad können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von steuerlichen Vorteilen und einer Nettolohnoptimierung profitieren. Da nachhaltiges Wirtschaften und Mitarbeiterbindung immer wichtiger werden, bietet das Dienstfahrrad eine attraktive Lösung für Unternehmen und deren Angestellte.

Was ist ein Dienstfahrrad und wie funktioniert es?

Ein Dienstfahrrad ist das Pendant zum Dienstwagen, jedoch deutlich umweltfreundlicher, kostengünstiger und flexibler. Es ermöglicht Dir als Arbeitgeber, Deinen Mitarbeitern ein Fahrrad oder E-Bike zur Verfügung zu stellen, das sie sowohl beruflich als auch privat nutzen können. Besonders in Städten oder Ballungszentren bietet ein Dienstfahrrad enorme Vorteile: Mitarbeiter sind unabhängig von Staus, Parkplatzproblemen und steigenden Kraftstoffpreisen.

Für Arbeitnehmer: Du kannst ein hochwertiges Fahrrad nutzen, ohne Dich um die Anschaffungskosten zu kümmern, und es privat und beruflich gleichermaßen einsetzen.

Für Arbeitgeber: Mit einem Dienstfahrrad sparst Du nicht nur Kosten im Vergleich zu Firmenwagen, sondern förderst gleichzeitig das Wohlbefinden und die Motivation Deiner Mitarbeiter.

Steuerliche Vorteile und Nettolohnoptimierung: Wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren

Ein zentraler Vorteil des Dienstfahrrads ist die steuerliche Begünstigung. Seit 2020 gilt für Fahrräder und E-Bikes die sogenannte 0,25%-Regelung, die den geldwerten Vorteil erheblich reduziert. Dieser Vorteil muss vom Arbeitnehmer versteuert werden, aber die Belastung ist minimal.

Für den Arbeitnehmer: Mehr Netto vom Brutto

Statt einen Teil Deines Gehalts für ein teures Fahrrad zu verwenden, wird der geldwerte Vorteil nach der 0,25%-Regelung versteuert. Bei einem E-Bike im Wert von 4.000 Euro musst Du beispielsweise nur 10 Euro monatlich als steuerpflichtiges Einkommen ansetzen. Das bedeutet, Du kannst ein teures, modernes Fahrrad zu einem Bruchteil der Kosten nutzen, die Du privat zahlen würdest.

Für den Arbeitgeber: Geringere Lohnnebenkosten

Du kannst das Dienstfahrrad über einen Leasingvertrag finanzieren, und die Leasingrate wird direkt vom Bruttogehalt des Mitarbeiters abgezogen. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen des Mitarbeiters, was sowohl für Dich als Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer eine Ersparnis bei den Sozialabgaben bedeutet. Du profitierst zudem von steuerlichen Vorteilen, da die Leasingraten als Betriebsausgaben absetzbar sind.

Beispiel: So funktioniert die Überlassung eines Dienstfahrrads in der Praxis

Angenommen, einer Deiner Mitarbeiter verdient 3.000 Euro brutto im Monat. Du entscheidest Dich, ihm ein E-Bike im Wert von 4.000 Euro zu überlassen, wobei die monatliche Leasingrate 100 Euro beträgt. Diese 100 Euro werden vom Bruttogehalt abgezogen, sodass nur noch 2.900 Euro als Grundlage für die Lohnsteuer dienen. Gleichzeitig wird der geldwerte Vorteil von 10 Euro (0,25% des Kaufpreises) auf das zu versteuernde Einkommen aufgeschlagen.

Ergebnis: Der Mitarbeiter hat netto mehr Geld in der Tasche, da sein Gehalt durch die Versteuerung des Dienstfahrrads geringer belastet wird, und Du als Arbeitgeber sparst Sozialversicherungsbeiträge auf den Differenzbetrag. Gleichzeitig habt Ihr gemeinsam zur Förderung einer gesunden und nachhaltigen Mobilität beigetragen.

Weitere Vorteile des Dienstfahrrads für Arbeitnehmer

Neben den finanziellen Einsparungen bietet ein Dienstfahrrad zahlreiche weitere Vorteile, die es zu einem attraktiven Benefit machen:

  • Gesundheitliche Vorteile: Das regelmäßige Pendeln mit dem Fahrrad hält fit, reduziert Stress und fördert die Gesundheit. Langfristig kann das sogar die Krankheitstage der Mitarbeiter reduzieren.
  • Flexibilität und Freiheit: Mit einem E-Bike oder Fahrrad bist Du unabhängig von öffentlichen Verkehrsmitteln und Staus. In der Stadt bist Du oft sogar schneller unterwegs als mit dem Auto.
  • Privatnutzung: Anders als beim klassischen Dienstwagen ist die private Nutzung des Dienstfahrrads nicht eingeschränkt. Ob Du damit zum Einkaufen, ins Fitnessstudio oder in den Urlaub fährst – das Fahrrad steht Dir auch außerhalb der Arbeitszeit zur Verfügung.

Vorteile für Arbeitgeber: Mehr als nur Kostenersparnis

Die Überlassung eines Dienstfahrrads bietet Dir als Arbeitgeber mehr als nur finanzielle Vorteile. Du kannst damit auch die Unternehmenskultur und das Employer Branding positiv beeinflussen.

  • Nachhaltigkeit fördern: Mit der Bereitstellung von Dienstfahrrädern leistest Du einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz und positionierst Dein Unternehmen als nachhaltig und zukunftsorientiert.
  • Mitarbeiterbindung: Ein attraktives Dienstfahrrad-Angebot kann ein wichtiges Argument sein, um Talente zu gewinnen und zu binden. Gerade jüngere Mitarbeiter schätzen umweltfreundliche Mobilitätsangebote und legen großen Wert auf Arbeitgeber, die Nachhaltigkeit ernst nehmen.
  • Motivation und Zufriedenheit steigern: Mitarbeiter, die regelmäßig mit dem Fahrrad zur Arbeit pendeln, sind nachweislich motivierter, fitter und ausgeglichener. Das kann sich positiv auf die Produktivität und das Betriebsklima auswirken.

Wie läuft die Abwicklung eines Dienstfahrrads?

Die meisten Dienstfahrräder werden über Leasingmodelle abgewickelt. Als Arbeitgeber schließt Du einen Vertrag mit einem Anbieter ab, der die Fahrräder bereitstellt. Der Mitarbeiter wählt sein Fahrrad aus dem Angebot aus, und die Leasingrate wird direkt vom Bruttogehalt des Mitarbeiters abgezogen.

Die Vertragslaufzeit beträgt in der Regel drei Jahre. Nach Ablauf des Vertrags kann der Mitarbeiter das Fahrrad oft zu einem günstigen Restwert kaufen oder auf ein neues Modell umsteigen. Wartung und Versicherung sind in den meisten Fällen ebenfalls durch das Leasingmodell abgedeckt, sodass keine weiteren Kosten auf den Mitarbeiter zukommen.

Fazit: Dienstfahrräder als Win-win-Situation für alle Beteiligten

Dienstfahrräder sind eine moderne, umweltfreundliche und kostensparende Alternative zu Dienstwagen, die sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern erhebliche Vorteile bietet. Während Du als Arbeitgeber von steuerlichen Einsparungen, geringeren Lohnnebenkosten und einem besseren Image profitierst, erhalten Deine Mitarbeiter ein hochwertiges Fahrrad, das sie flexibel und kostengünstig nutzen können.

Insgesamt ist das Modell eine perfekte Möglichkeit, die Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeiter zu fördern und gleichzeitig die Kosten zu senken. Dienstfahrräder bieten somit eine Win-win-Situation, die sowohl das Betriebsklima als auch die Umwelt nachhaltig positiv beeinflusst.

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Weitere Infos und Häufige Fragen zu zum Dienstfahrrad

Lass Dich von Hardcore-Pädelistinnen beraten

In den meisten Leasingverträgen sind Wartung und Reparaturen bereits enthalten. Sollte der Mitarbeiter das Fahrrad jedoch unsachgemäß nutzen oder Schäden verursachen, kann es sein, dass er für die Kosten aufkommen muss. Hier lohnt es sich, im Vorfeld klare Regelungen zu treffen.

Ja, es besteht die Möglichkeit, das Dienstfahrrad nur für geschäftliche Zwecke zu nutzen. In diesem Fall entfällt der geldwerte Vorteil und somit auch die Versteuerung für den Mitarbeiter.

Wechselt der Mitarbeiter das Unternehmen, kann er das Fahrrad in der Regel entweder zurückgeben oder es selbst übernehmen, indem er den Restwert bezahlt. Alternativ kann der neue Arbeitgeber den Leasingvertrag übernehmen, sofern er das Modell des Dienstfahrrads ebenfalls anbietet.

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