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Degressive Abschreibung für E-Bikes: 30% AfA sichern (2025–2027)

Die steuerliche Abschreibung spielt beim Kauf eines E-Bikes für Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler eine entscheidende Rolle. Mit dem Wachstumschancengesetz und dem Investitionssofortprogramm gibt es nun eine wichtige Neuerung: Die allgemeine degressive Abschreibung (§ 7 Abs. 2 EStG) wurde wieder eingeführt – und das macht E-Bikes als betriebliches Wirtschaftsgut deutlich attraktiver.

Von Fabian Huber  |  2 Minuten Lesedauer

Degressive Abschreibung für E-Bikes: 30% AfA sichern (2025–2027)
Über den Autor Fabian Huber

Fabian hat MYVELO gemeinsam mit Vincent gegründet. Die beiden verbindet eine langjährige Leidenschaft zum Radsport. Gemeinsam sind sie tausende von Kilometern gefahren und haben in der Rennrad-Bundesliga um Siege gekämpft. Aus der langjährigen Erfahrung und dem Wissen, was ein gutes Fahrrad ausmacht, ist die Idee entstanden, MYVELO zu gründen. Jetzt mehr zu MYVELO erfahren

Veröffentlicht: 18. Januar 2026

In diesem Artikel erfährst Du, wie die degressive Abschreibung funktioniert, für wen sie gilt und warum sich der Kauf eines E-Bikes zwischen 2025 und 2027 steuerlich besonders lohnt.


Was bedeutet degressive Abschreibung überhaupt?

Bei der Abschreibung (AfA – Absetzung für Abnutzung) werden die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts steuerlich über mehrere Jahre verteilt. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen:

  • Linearer Abschreibung: Jedes Jahr wird der gleiche Betrag abgeschrieben

  • Degressiver Abschreibung: In den ersten Jahren wird ein höherer Prozentsatz abgeschrieben, der sich mit jedem Jahr verringert

Gerade bei Wirtschaftsgütern wie E-Bikes, die zu Beginn stark genutzt werden, ist die degressive AfA oft deutlich sinnvoller.


Gesetzliche Grundlage: § 7 Abs. 2 EStG

Die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG war in den letzten Jahren ausgesetzt, wurde jedoch durch das Wachstumschancengesetz wieder eingeführt.

Anwendbarkeit für E-Bikes

Die neue Regelung gilt für:

  • Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

  • Anschaffung zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027

👉 E-Bikes gelten steuerlich als bewegliche Wirtschaftsgüter, sofern sie dem Betriebsvermögen zugeordnet werden (z. B. für Lieferdienste, Außendienst, Pendelstrecken oder als Dienstrad).


Abschreibung von E-Bikes: Linear vs. degressiv

Lineare Abschreibung (Standard)

  • Nutzungsdauer: 7 Jahre

  • Abschreibungssatz: ca. 14,3 % pro Jahr

Beispiel: Ein E-Bike kostet 5.000 € netto → ca. 715 € Abschreibung pro Jahr


Degressive Abschreibung (neu & besonders attraktiv)

Mit der Wiedereinführung der degressiven AfA gelten folgende Regeln:

  • Maximal das Dreifache der linearen AfA

  • Höchstgrenze: 30 % pro Jahr

  • Berechnung erfolgt vom jeweiligen Restbuchwert

Da die lineare AfA bei E-Bikes rund 14,3 % beträgt, greift hier direkt der Maximalsatz von 30 %.


Beispielrechnung: So stark ist der steuerliche Vorteil

Anschaffungspreis E-Bike: 5.000 € (netto)

Degressive AfA:

  • Jahr 1: 30 % von 5.000 € = 1.500 €

  • Jahr 2: 30 % von 3.500 € = 1.050 €

  • Jahr 3: 30 % von 2.450 € = 735 €

👉 Bereits nach drei Jahren sind über 3.285 € abgeschrieben.

Zum Vergleich:
Linear wären es nach drei Jahren nur rund 2.145 €.

Fazit: Die degressive Abschreibung sorgt für deutlich höhere Steuerentlastung in den ersten Jahren – ideal für Liquidität und Investitionsplanung.


Für wen lohnt sich die degressive Abschreibung besonders?

Die Regelung ist vor allem interessant für:

  • Selbstständige & Freiberufler

  • Unternehmen mit Fuhrpark oder Diensträdern

  • Lieferdienste, Handwerksbetriebe & Serviceunternehmen

  • Betriebe, die E-Bikes intensiv nutzen

  • Unternehmen mit hohem Investitionsbedarf und Steuerlast

Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten kann die höhere Anfangsabschreibung ein entscheidender Vorteil sein.


Wechsel zur linearen Abschreibung möglich

Ein weiterer Vorteil: Nach § 7 Abs. 3 EStG darf jederzeit von der degressiven zur linearen Abschreibung gewechselt werden, sobald diese günstiger ist.

👉 Das ermöglicht eine optimale steuerliche Gestaltung über die gesamte Nutzungsdauer des E-Bikes.


Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für ein betriebliches E-Bike

Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung macht den Kauf eines E-Bikes zwischen 2025 und 2027 steuerlich besonders attraktiv. Mit bis zu 30 % Abschreibung pro Jahr lassen sich Investitionskosten schneller geltend machen – ein klarer Vorteil gegenüber der klassischen linearen AfA.

Wer ohnehin über ein E-Bike für den Betrieb nachdenkt, profitiert jetzt doppelt:
von moderner Mobilität und spürbaren steuerlichen Entlastungen.

💡 Tipp: Die konkrete steuerliche Behandlung sollte immer mit Steuerberater oder Steuerberaterin abgestimmt werden – insbesondere bei gemischter Nutzung.

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