Ab dem 18. Februar 2027 treten im Rahmen der EU-Batterieverordnung 2023/1542 folgende wesentliche Änderungen in Kraft:
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Digitaler Batteriepass: Für Batterien in leichten Verkehrsmitteln (z. B. E-Bikes), Industriebatterien mit mehr als 2 kWh Kapazität und Elektrofahrzeugbatterien wird ein digitaler Batteriepass verpflichtend. Dieser enthält Informationen über Herkunft, Zusammensetzung sowie Reparatur- und Recyclingprozesse der Batterie.
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QR-Code-Kennzeichnung: Batterien müssen mit einem QR-Code versehen werden, der zu wichtigen Informationen wie dem CO₂-Fußabdruck, technischen Daten und dem Batteriepass führt.
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Austauschbarkeit von Gerätebatterien: Gerätebatterien müssen so gestaltet sein, dass Verbraucher sie selbst leicht entfernen und ersetzen können. Für Batterien in leichten Verkehrsmitteln wie E-Bikes müssen diese von einem unabhängigen Fachmann austauschbar sein.
Die EU-Batterieverordnung ab 2027 wird die E-Bike-Branche nachhaltiger und transparenter machen. Besonders die neue Austauschbarkeit von Akkus könnte das Design vieler E-Bike-Modelle verändern.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Transparenz, Nachhaltigkeit und Benutzerfreundlichkeit von Batterien in der EU zu erhöhen.