Zu Inhalt springen
Kostenfreier Versand und Rückversand*
Fachwerkstatt in Deiner Nähe
Kostenfreier Versand und Rückversand*
Fachwerkstatt in Deiner Nähe
Sprache

Politik ebnet den Weg für weitere Steuerbegünstigungen für E-Bikes

Am 29.11.2019 zog der Bundesrat dem Bundestag nach und ebnete das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von E-Bikes im Rahmen der Elektromobilitätswende. Insbesondere ergeben sich daraus Steuervorteile bei der privaten Nutzung eines elektrischen Dienstrades. 

Von Fabian Huber 2 Minuten Lesedauer

Steuerbegünstigungen für E-Bikes
Über den Autor Fabian Huber

Fabian ist Mitgründer von MYVELO und leidenschaftlicher Radsportler. Seine Erfahrung aus tausenden gefahrenen Kilometern und Wettkämpfen in der Rennrad-Bundesliga prägt bis heute seine Arbeit. Fabian beschäftigt sich intensiv mit Themen wie Fahrtechnik, Trainingssteuerung, Materialkunde und Bike-Ergonomie. Sein Anspruch: Fahrräder und E-Bikes zu entwickeln, die im Alltag genauso überzeugen wie im sportlichen Einsatz. Die Inhalte von Fabian basieren auf eigener Praxiserfahrung, technischem Know-how und dem direkten Austausch mit Kunden von MYVELO. Jetzt mehr zu MYVELO erfahren

Veröffentlicht: 6. April 2021  |  Aktualisiert: 3. Juni 2025

Neue „0,25% Regelung“

Der Regierungsentwurf umfasste zunächst eine Verlängerung der halbierten Bemessungsgrundlage von 0,5 % bei der Dienstwagenbesteuerung für die Nutzung von betrieblichen Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen zu privaten Zwecken. Bei Dienstfahrzeugen mit Verbrennungsmotor bleibt die 1% Regelung nach wie vor aktiv.

Um dem zwischenzeitlich beschlossenen "Klimapaket 2030" Rechnung zu tragen wurde die Bemessungsgrundlage für Elektrofahrzeuge (insbesondere für uns die E-Bikes in all seinen Formen wie Pedelec, S-Pedelec und E-bike) auf 0,25% Bemessungsgrundlage reduziert.

Diese Regelung betrifft alle in dem Zeitraum vom 01.01.2019-31.12.2030 angeschafften Elektrofahrzeuge, welche keine Kohlendioxidmission erzeugen und einen Bruttolistenpreis von weniger als 40.000 € haben.

Wir freuen uns über diese Gesetzesgrundlage und gehen davon aus, dass diese auch rasch auf alle Formen der E-Diensträder angepasst wird.

Steuerfreiheit für Diensträder von 2021 bis 2030 verlängert

Ursprünglich sah der Gesetzestext eine Steuerfreiheit von arbeitgeberfinanzierten Diensträder bis 2021 vor. Diese Förderung wurde ebenfalls im Jahressteuergesetzt 2019 bis zum Jahresende 2030 verlängert.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 (vorher 2021) ein Dienstrad oder E-Dienstrad und erhält die Leasingrate vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn finanziert (keine Gehaltsumwandlung). Die Versteuerung entfällt- dadurch bleibt das Fahrrad oder Pedelec über den gesamten Leasingzeitraum steuer-und beitragsfrei wobei das Vehicle (E-bike, MTB oder Rennrad oder ...) auch privat benutzt werden darf.

Formen der Dienstrad-Überlassung im Überblick

Überlassung per Gehaltsumwandlung
Überlassung bis zum 31.12.2018
➔ 1%-Regelung
Überlassung ab dem 01.01.2019
➔ 0,5%-Regelung (1% vom halbierten Bruttolistenpreis (UVP))
Neu*

Überlassung ab dem 01.01.2020
➔ 0,25%-Regelung (1% vom geviertelten Bruttolistenpreis (UVP))

Arbeitgeberfinanziertes Dienstrad
Überlassung bis zum 31.12.2018
➔ 1%-Regelung, steuer- und beitragspflichtig
Überlassung ab dem 01.01.2019 bis 31.12.2021
➔ steuer- und beitragsfrei §3 Nr. 37 EStG
Neu

Überlassung ab dem 01.01.2019 bis 31.12.2030
➔ steuer- und beitragsfrei §3 Nr. 37 EStG

*nach Anpassung des Steuererlasses

Anhand eines Berechnungsbeispiels für ein E-Bike möchten wir Ihnen die Auswirkungen der neuen Gesetzgebung und Steuerbegünstigung für die Form der Gehaltsumwandlung in einem Beispiel verdeutlichen. 

Gehaltsumwandlung „0,5 % - Regelung“ „0,25 % - Regelung“
UVP 2.999,00 Euro 2.999,00 Euro
Verkaufspreis 2.799,00 Euro 2.799,00 Euro
Neue Bemessungsgrundlage (UVP) 1.499,50 Euro 749,75 Euro
Bezugsgröße für geldwerten Vorteil 1.400,00 Euro 700,00 Euro
Geldwerter Vorteil (gem. 1%-Regel) 14,00 Euro 7,00 Euro
Tatsächliche monatl. Nettobelastung (inkl. Premiumschutz)  49,52 Euro 46,10 Euro
Gesamtsumme (36 Monate) 1.782,72 Euro

1.659,60 Euro

* Berechnungsbeispiel: 3.000 Bruttogehalt, Steuerklasse I, NRW, Arbeitgeberzuschuss 3,33 Euro, Kirchensteuer ja

Jetzt günstige E-Bikes im MYVELO Shop bestellen! Entsprechende Leasingverträge bekommen Sie bei uns natürlich auch. Wir sind Partner von Job-Rad, Eurorad und Businessbike

Spitzenleistung vs. Nenndauerleistung - Was bedeutet das beim E‑Bike?

Diese Artikel könnten Dich auch interessieren