Zu Inhalt springen

StVO

Die StVO steht für die "Straßenverkehrsordnung" in Deutschland. Sie ist eine Rechtsverordnung, die die Teilnahme aller Verkehrsteilnehmer am Straßenverkehr regelt. Die StVO legt Verkehrsregeln und -zeichen fest, um einen sicheren und geordneten Verkehrsfluss zu gewährleisten.

Für Fahrradfahrer ist die StVO besonders wichtig, da sie spezifische Regeln und Vorschriften für das Radfahren auf öffentlichen Straßen enthält. Einige der wichtigsten Bestimmungen für Fahrradfahrer in der StVO umfassen:

  1. Fahrstreifenwahl: Fahrradfahrer müssen in der Regel Radwege nutzen, wenn vorhanden. Ist kein Radweg vorhanden, dürfen sie den Fahrradstreifen auf der Fahrbahn nutzen. Falls auch das nicht möglich ist, dürfen sie den rechten Fahrbahnrand oder den rechten Seitenstreifen nutzen.

  2. Abbiegen: Fahrradfahrer müssen beim Abbiegen die entsprechenden Handzeichen geben, um ihre Absichten anzuzeigen.

  3. Lichtpflicht: Bei Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen müssen Fahrradfahrer eine funktionierende Beleuchtung am Fahrrad haben.

  4. Alkohol und Drogen: Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Fahrradfahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist untersagt.

  5. Verkehrszeichen: Fahrradfahrer müssen sich an Verkehrszeichen halten, die speziell für sie gelten, wie etwa Fahrradampeln oder Fahrradüberwege.

  6. Fahrtrichtung und Gegenverkehr: Fahrradfahrer müssen in Fahrtrichtung auf der rechten Seite der Fahrbahn fahren. Das Fahren gegen die Fahrtrichtung ist in der Regel nicht erlaubt.

  7. Handyverbot: Das Telefonieren oder das Benutzen eines Handys während der Fahrt ist für Fahrradfahrer verboten.

Es ist wichtig, dass Fahrradfahrer die StVO kennen und beachten, um ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Zudem können Verstöße gegen die StVO mit Bußgeldern geahndet werden.

Vorheriger Artikel BDR (Bund Deutscher Radfahrer)
Nächster Artikel Singletrail