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Ratgeber E-Rennrad

Ratgeber zu E-Rennrädern

Der Trendsport E-Bike-Fahren boomt. Auf deutschen Straßen sieht man mittlerweile immer mehr private E-Scooter, welche eine Straßenzulassung benötigen. Für ein Rennrad mit Elektromotor gilt diese Regelung aber nicht, Pedelecs dürfen ohne Kennzeichen auf der Straße oder auf gekennzeichneten Radwegen gefahren werden.

In diesem Ratgeber informieren wir von myvelo.de über die rechtlichen Hintergründe zu Rennrädern mit elektrischem Zusatzantrieb, beschäftigen uns mit der Reichweite der aktuellen E-Bikes und geben wertvolle Tipps und Hinweise, wie sich die Akkulaufzeit eines jeden Elektrofahrrads ganz einfach erhöhen lässt.

 

Kann ich mit dem E-Rennrad jeden Berg erklimmen?

Man kann E-Rennräder in vielen unterschiedlichen Bereichen einsetzen. Der starke Elektromotor lässt sich dabei nicht nur auf gerader Strecke nutzen, vor allem sind Elektroräder an Steigungen in der Stadt oder auf dem Land eine willkommene Unterstützung. Während die trendy E-Scooter ausschließlich mit einem Motorantrieb funktionieren, was unserer Meinung nach nicht wirklich etwas mit Sport zu tun hat, lässt sich der Motor an einem Elektro-Rennrad nach Belieben zur Unterstützung des Fahrers einsetzen. Es ist also nicht nötig, während der gesamten Fahrstrecke motorgestützt mit dem Pedelec zu fahren.


Während es sich im Stadtverkehr und bei Überlandfahrten direkt auf die Reichweite auswirkt, wie lange der Elektromotor am Rennrad eingeschaltet wird, ist die Batterie schneller leer, wenn das Rad mit Einkäufen beladen wird oder häufig hügelige Strecken gefahren werden. Dabei ist es nicht wichtig, wie die zusätzliche Beladung am Fahrrad angebracht wird: Auch ein schwerer Rucksack wirkt sich auf die Leistungskraft des Motors aus, ebenso wie das Eigengewicht des Fahrers.

 

Wer darf ein Fahrrad mit Elektromotor fahren?

Die neuen Richtlinien zur Elektromobilität aus dem Jahr 2019 richten sich vor allem an Fahrer von Elektrorollern, die auch ohne einen gültigen Führerschein am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. E-Bikes und E-Scooter gelten dabei laut der Straßenverkehrsordnung als Fahrräder und müssen die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen erfüllen. Dazu zählt die passende Beleuchtung am Fahrrad , voneinander getrennte Vorder- und Rückbremsen und auch Schutzbleche müssen an den Rädern angebaut sein. Anders als zum Beispiel in den Niederlanden ist es bei uns nicht erlaubt, die Beleuchtung für vorne und hinten direkt am Fahrer anzubauen, etwa am Fahrradhelm.

Wer mit einem E-Rennrad bis zu 45 km/h schnell fahren möchte, benötigt jedoch einen Führerschein der Klasse M für Kleinkrafträder. Dieser ist in der regulären Fahrerlaubnis als Klasse AM enthalten, sodass jeder Mensch, der legal einen Pkw fahren darf, auf mit schnellen Elektro-Rennrädern auf der Straße unterwegs sein darf.

Ab einem Alter von 12 Jahren dürfen Kinder mit dem Fahrrad auf der Straße fahren, auch gedrosselte Elektroroller dürfen sie benutzen, sofern diese eine Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h bauartbedingt nicht überschreiten. Es herrscht keine Helmpflicht für das Pedelec, ansonsten gelten dieselben Vorschriften zur Beleuchtung und den Schutzblechen wie für herkömmliche Fahrräder und Elektroroller.

 

Was ist der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec?

Juristisch gesehen gibt es einen relevanten Unterschied zwischen Elektrofahrrädern und Pedelecs. Kann ein E-Fahrrad auch vollständig ohne Trittleistung fahren, wird eine Fahrerlaubnis (mindestens der Klasse M) benötigt. Bei einem Pedelec wird die eigene Trittkraft der Definition nach jedoch lediglich unterstützt, sodass dieses E-Bike gemäß Straßenverkehrsordnung als Fahrrad eingestuft wird und führerscheinfrei auf der Straße gefahren werden darf. Wer sich ein Rennrad mit Elektromotor kaufen möchte, sollte unbedingt auf die maximale Leistung des Motors achten, die in Deutschland erlaubt ist. Für die schnellste Variante von 45 km/h sind das 4.000 Watt, führerscheinfreie Elektroräder dürfen jedoch maximal 25 km/h schnell sein. Zum Vergleich: Die maximale Höchstgeschwindigkeit eines E-Rollers liegt bei 20 km/h und einer Nennlast von 500 Watt Motorleistung.

 

Lohnt sich der Kauf eines Elektro-Rennfahrrads?

Vor allem bei langen Radtouren oder besonders auf- und absteigenden Strecken kann die Anschaffung eines Rennrads mit Elektromotor sinnvoll sein. Wer ohne Führerschein Pedelec fahren möchte, muss vor dem Kauf genau auf die gesetzlichen Bestimmungen achten. Nur so kann eine stressfreie Fahrt mit dem Elektrofahrrad gesichert werden. Es schränkt das Fahrvergnügen extrem ein, wenn es nach einer Polizeikontrolle nicht möglich ist, mit dem E-Bike weiterzufahren. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung mit dem Elektrofahrrad kann dies weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen, die sich bei jungen und alten Fahrern auf die Fahrerlaubnis auswirken . Diese kann zum Beispiel entzogen werden, wenn unter dem Einfluss von Alkohol mit dem E-Rennrad gefahren wird. Führerschein-Neulingen kann eine MPU auferlegt werden, wenn sie ohne die nötige Berechtigung auf einem schnellen Elektrofahrrrad unterwegs sind – die Fahrerlaubnis wird dann nicht sofort erteilt, sondern erst nach dem Beweis der Eignung, am Straßenverkehr teilnehmen zu können.

 

Wie erhöhe ich die Reichweite meines Akkus am Elektrofahrrad?

Für Elektroräder aller Art gilt, dass sich die Reichweite durch das eigene Fahrverhalten beeinflussen lässt. Am weitesten gelangt derjenige Fahrer, welcher die Unterstützung des Motors nicht ständig in Anspruch nimmt. Auch das Fahren mit einer verminderten Geschwindigkeit trägt dazu bei, dass das Elektrofahrrad wesentlich weiter fahren kann. An Steigungen wird mehr Leistung benötigt, sodass der Elektromotor schneller wieder aufgeladen werden muss. Ein geringer Windwiderstand verringert die Reibung: Es wird weniger Strom benötigt. Die Reichweite lässt sich demnach nicht nur über die Zuladung, sondern auch durch passende Kleidung erhöhen.

 

Wie pflege ich mein Elektro-Fahrrad richtig?

Schon vor dem Kauf eines elektrisch unterstützten Rennrads kann darauf geachtet werden, wie gut der Elektromotor vor eindringender Nässe geschützt ist. Meist liegt dieser jedoch so tief am Fahrradrahmen verbaut, dass von unten leicht Spritzwasser an die empfindliche Elektronik gelangen kann. Damit der Motor lange verlustfrei arbeiten kann, sollte mit dem E-Bike nicht durch Pfützen gefahren werden. Bei plötzlich einsetzendem Regen kann der Motor durch eine Plastiktüte behelfsweise vor zu viel Nässe geschützt werden, bei starkem Regen sollte mit dem Elektrorad besser jedoch gar nicht erst gefahren werden. Steht es draußen, benötigt das E-Fahrrad unbedingt eine wasserdichte Schutzhülle, damit der Motor nicht zu viel Feuchtigkeit abbekommt. Im Winter kann es draußen zu kalt werden , sodass das E-Bike spätestens zur Winterpause ins Haus oder in die Garage geholt werden sollte. Während der Garantiezeit kann der Elektromotor kostenfrei repariert werden, später zählt er jedoch zu den Verschleißteilen und muss bei einem Defekt auf eigene Kosten repariert oder ersetzt werden.

 

Was ist das Besondere an Rennrädern mit Elektromotor?

Anders als andere E-Bikes zeichnen sich E-Rennräder durch ein sehr leichtes Eigengewicht aus. Dies ist nötig, damit die gewünscht hohen Geschwindigkeiten erreicht werden können. Die Sitzposition und der Lenker sind in gewohntem Rennrad-Maß vorhanden, für das gemütliche Cruisen durch die City ist ein Rennfahrrad eher weniger geeignet. Auch der Elektromotor ist bei einem elektrischen Rennrad vergleichsweise leicht . Damit die volle Leistung eines herkömmlichen E-Fahrrads erreicht werden kann, werden besonders hochwertige und leichtgängige Komponenten verbaut. Dies ist der Grund, warum Elektro-Rennräder in vielen Fällen deutlich teurer sind als andere Elektrofahrräder, wobei es auch hier von Hersteller zu Hersteller Unterschiede in der Preisklasse gibt.

Wer im Ausland den vollen Fahrspaß mit seinem E-Rennrad genießen möchte, sollte ich vor dem Urlaub unbedingt über die dortigen Regelungen zur Elektromobilität informieren. Diese sind zwar in ganz Europa ähnlich, jedoch gibt es keine einheitlichen, EU-weiten Regelungen . Was bei uns in Deutschland erlaubt ist, kann in anderen EU-Staaten grenzwertig oder ganz verboten sein.

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