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E-Bikes sind eine großartige Möglichkeit, um umweltfreundlich, flexibel und schnell unterwegs zu sein. Doch manchmal stellt sich die Frage:
Kannst Du mit einem E-Bike auch fahren, ohne zu treten? Oder brauchst Du dafür ein Mofa? Die Antwort hängt von der Art des E-Bikes ab. In diesem Artikel erfährst Du, wann Du auf dem E-Bike nicht selbst in die Pedale treten musst und welche Vorschriften es gibt.
Von Isatou Schulz |
2 minutes read time
Bevor wir klären, wann Du ohne Treten fahren darfst, solltest Du die verschiedenen Kategorien von E-Bikes kennen:
Pedelecs (bis 25 km/h)
S-Pedelecs (bis 45 km/h)
E-Bikes mit Gasgriff oder Drehgriff
Die meisten E-Bikes auf dem Markt sind sogenannte Pedelecs. Sie unterstützen Dich nur dann mit Motorleistung, wenn Du in die Pedale trittst. Ohne Treten gibt es keine Motorunterstützung. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 25 km/h, und Du brauchst weder eine Zulassung noch ein Versicherungskennzeichen. Diese Art von E-Bike zählt rechtlich als Fahrrad.
S-Pedelecs sind leistungsstärkere Varianten, die eine Unterstützung bis zu 45 km/h bieten. Allerdings gelten sie nicht mehr als Fahrräder, sondern als Kleinkrafträder. Du benötigst daher ein Versicherungskennzeichen, eine Fahrerlaubnis (mindestens AM-Führerschein) und musst einen Helm tragen. Auch hier gilt: Ohne Treten gibt es keine Unterstützung durch den Motor.
Anders sieht es bei E-Bikes mit Gasgriff oder Drehgriff aus. Diese Modelle können aus dem Stand ohne Pedalunterstützung fahren. Sie gelten nicht mehr als Fahrräder, sondern als Leichtmofas oder Mofas. Die Regeln dafür:
Bis 20 km/h: Als Leichtmofa eingestuft, Helm empfohlen, aber nicht vorgeschrieben
Bis 25 km/h: Als Mofa eingestuft, Helm Pflicht, Versicherungskennzeichen erforderlich
Über 25 km/h: Als Kleinkraftrad eingestuft, Führerschein erforderlich
Solche Fahrzeuge sind also eher mit einem Mofa vergleichbar als mit einem klassischen E-Bike.
Die Nutzung von E-Bikes und Mofas ist in Deutschland an bestimmte Altersvorgaben und Führerscheinregelungen gebunden:
Pedelecs (bis 25 km/h): Keine Altersbeschränkung, da sie als Fahrräder gelten.
S-Pedelecs (bis 45 km/h): Mindestalter 16 Jahre, erforderlich ist mindestens ein Führerschein der Klasse AM.
E-Bikes mit Gasgriff bis 20 km/h (Leichtmofa): Mindestalter 15 Jahre, benötigt eine Mofa-Prüfbescheinigung.
E-Bikes mit Gasgriff bis 25 km/h (Mofa): Mindestalter 15 Jahre, ebenfalls mit Mofa-Prüfbescheinigung.
E-Bikes mit Gasgriff über 25 km/h (Kleinkraftrad): Mindestalter 16 Jahre, Führerschein der Klasse AM erforderlich.
Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur klassische Fahrräder oder Pedelecs nutzen. Wer ohne entsprechende Fahrerlaubnis oder Versicherung ein schnelles E-Bike oder Mofa fährt, riskiert ein Bußgeld oder sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Die Entscheidung zwischen einem E-Bike und einem Mofa hängt von Deinen Bedürfnissen ab:
E-Bike (Pedelec): Perfekt für sportliche Fahrer, die fit bleiben wollen und ein rechtlich unkompliziertes Verkehrsmittel suchen.
S-Pedelec: Ideal für Pendler, die lange Strecken schneller zurücklegen wollen, aber kein Problem mit Helm- und Versicherungspflicht haben.
E-Bike mit Gasgriff / Mofa: Geeignet für alle, die ohne Treten fahren möchten und ein bequemes, motorisiertes Fahrzeug suchen.
Wenn Du ohne Treten fahren möchtest, brauchst Du ein E-Bike mit Gasgriff oder gleich ein Mofa. Beachte jedoch, dass solche Modelle versicherungspflichtig sind und oft eine Fahrerlaubnis erfordern. Ein klassisches Pedelec oder S-Pedelec hingegen unterstützt Dich nur, wenn Du in die Pedale trittst. Überlege Dir also gut, welche Variante am besten zu Deinem Alltag passt!